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Vertragsmanagement

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Vorvertragliche Bindungen

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Je nach beabsichtigtem Vertragswerk sind einzelne oder alle nachgenannten vorvertraglichen Bindungen üblich:

  • Letter of intent (LoI)
  • Memorandum of understanding (MoU)
  • Term Sheet
  • Vorvertrag (Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages; vgl. OR 22; wegen Regelumfang [beinahe identisch wie die Bedingungen des Hauptvertrags] und des gleichen Formerfordernisses idR unpraktikabel)

Sodann empfiehlt sich eine Regelung der Verhandlungsfolgen in folgenden Punkten:

  • Festlegung einer Bindungswirkung vor Vertragsunterzeichnung
    • Ausschluss einer Bindungswirkung
    • Art und Umfang einer allf. Bindungswirkung
    • Ausdrücklicher Ausschluss für weitergehende Haftungen
  • Verhandlungs-Exklusivität ausbedingen
  • Verhandlungs-Dauer festlegen
  • Rechtsfolgen für den Fall des Verhandlungs-Abbruchs festlegen
  • Rechtswahl
  • Gerichtsstand

Art. 22 OR

IV. Vorvertrag

1 Durch Vertrag kann die Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Vertrages begründet werden.

2 Wo das Gesetz zum Schutze der Vertragschliessenden für die Gültigkeit des künftigen Vertrages eine Form vorschreibt, gilt diese auch für den Vorvertrag.

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