Einleitung
Den Vertragsentwurf sollte vor Unterzeichnung prüfen lassen, wer nicht
- rechtskundig ist (Laie)
- Laien sollten Entwürfe komplexer Verträge von erfahrenen, rechtskundigen Fachleuten prüfen lassen.
- unbefangen ist (Fachmann in eigener Sache)
- Der Vertragsprüfer sollte persönlich so konstituiert sein, dass er einerseits kritisch-vorsichtig-akribisch und anderseits positiv-opportunistisch und überzeugt, eine Einigung zu finden, an die Beurteilung des Vertragswerks geht.
Tipp
- Das 4-Augenprinzip ist sicherer, weil die zweite Person einen anderen Tiefgang in der Sache, einen anderen Back-ground und eine andere Optik hat!
- So ist es oft zweckmässig, komplexe Verträge sogar innerhalb der Anwaltskanzlei einem Bürokollegen zur Durchsicht zu geben.
Grundsätze
- Die Parteien müssen den Vertragsentwurf selber lesen
- auch unangenehme Passagen
- auch lange Verträge (setzen Sie beim Lesen ab oder fahren Sie am folgenden Tag weiter, wenn Sie wieder fit sind)
- Die Vertragspartei muss verstehen
- worum es beim Rechtsgeschäft geht
- welches die Tragweite des Rechtsgeschäftes ist
- Der Vertragspartner spricht natürlich nur vom best case
- Für die Abschätzung der eigenen Risiken sollte man sich vor Vertragsschluss auch mit dem worst-case auseinandersetzen; der Vertrag wird für die schlechten Zeiten gemacht
- wie der Abwicklungs-Meccano funktioniert
- Mit der Existenz von Verträgen, ihrer Vollständigkeit, Korrektheit und Angemessenheit steht und fällt meistens das betroffene Rechtsgeschäft
- Jede künftige Eventualität sollte im Vertrag für beide Parteien fair geregelt werden
- Für unerwartete Probleme dient die sog. Salvatorische Klausel
- Übereilung sollte die bedrängte Partei zur Vorsicht mahnen, ebenso Vertragsverhandlungen die öfter ins Stocken geraten und nur kurz vor Feiertagen oder an Samstagen eilig werden
- Keine Vertragsklausel ist so sakrosankt, dass sie nicht geändert oder weggelassen werden kann
- Achten Sie darauf, dass Nebenpflichten im Vertrag berücksichtigt sind,
- die für die Vertragserfüllung notwendig sind
- die dem Interessenausgleich unter den Parteien dienen
Unbedachtes führt meistens zu Streitigkeiten
- Beide Parteien sind sich einig und ziehen den schnellen Vertragsschluss einer seriösen Redaktion vor
- Beide Parteien bedenken die sich bei der gewählten Geschäftsart ergebenden Probleme zu wenig
- Die Parteien bedenken viele Punkte gar nicht oder falsch
- Vielleicht spielt die eine Partei nicht mit „offenen Karten“ und will die andere „über den Tisch ziehen“
- Missbrauch der Offenheit
- Informationsbeschaffung
- Test, ob sich andere Partei in der defensive befindet
- Verweigerung der Informationsverifikation mit Argument der Vertraulichkeit
- Verhandlung dient einzig dazu, eine Konkurrenzofferte zu generieren, um damit eine andere Partei, den Wunschpartner zur Angebotsnachbesserung zu bewegen
- Achtung: missbräuchliche Vertragsverhandlungen können schadenersatzpflichtig machen (sog. culpa in contrahendo)
- Missbrauch der Offenheit
Vertragsprüfungsvorteile
Die Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt zeitigt folgende Vorteile:
- Professionelle Distanz zum Rechtsgeschäft
- Dem Anwalt geht es um die Ausübung seines Jobs und seine Sorgfalt
- Er hat aus dem Rechtsgeschäft keinen Profit
- Zu verlieren hat er seinen Ruf und seinen Kunden, wenn er seinen Job nicht richtig macht
- Er wird daher die Sache kritisch angehen und die heiklen Punkte ansprechen
- Der eigene Kunde wird ihn daher als zu genau bzw. als Geschäftsverhinderer empfinden
- Know how und Erfahrung des Anwalts
- in der Vertragsprüfung und Beratung
- aus den Fehlern anderer, die er bei Vertragsstreitigkeiten vor Gericht vertritt
Checkliste Prüfkriterien
Es gibt viele Gründe, weshalb Sie den Vertragsentwurf Ihres Vertragspartners kontrollieren lassen sollten:
Gegenstand | Kriterien |
---|---|
Qualitätsmanagement | Drehbuch für Rechtsgeschäft erstellt? |
Erfüllungsbestimmungen | Gegenstand des Drehbuches in Vertrag verarbeitet? |
Prozessrealisierung | Gehen beide Parteien vom Drehbuch bzw. Prozessablauf aus? Sind die Prozessabläufe im Vertrag wiedergegeben? |
Vertragsinhalte | Vertragsgegenstand und Vertragsumfang definiert? |
Konditionen | Angebotene Preise realistisch? Drittmannstest? Preisanpassungsklauseln sinnig und kontrollierbar? |
Bedingungen | Aufschiebende Bedingungen? Auflösende Bedingungen? Bedingungseintritte klar um schrieben Automatismus oder Erklärungsbedarf? |
Klauseln | Sind Standardklauseln im Vertrag enthalten? |
Vertragstermine | Terminprogramm im Vertrag wiedergegeben? |
Zuständigkeiten | Projektsteuerung definiert? |
Verfahrensanweisung | Ist das Produkt in einem speziellen Verfahren herzustellen? Produktionsart und Spezifikationen genau festzuhalten? |
Leistungserbringung / Leistungsabnahme? | Andienungsart Leistungserbringer geregelt? Zwischenkontrollen durch Leistungsempfänger? Teilabnahme durch Leistungsempfänger? Personelle Zuständigkeiten? |
Vertragsanpassungen | Vorgehensweise definiert? |
Steuern | Welche Steuerfolgen löst das Rechtsgeschäft aus, wer trägt sie, wie sind sie zu dokumentieren und wie wird bei der Deklaration vorgegangen? |
Dokumentierung | Inhaltsverzeichnis? Anhangverzeichnis? Dokumentenverzeichnis? Vollständigkeitskontrolle? |
Werbung | Halten Produkt und/oder Vertrag, was wir in der Werbung versprechen? |
Vertragsmanagement | Vertragsgestaltung Vertragsverhandlungen Vertragsprüfung Vertragserfüllung Vertragscontrolling Vertragsarchivierung |