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Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag

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Arten der Kommissionsverträge

Rechtsgebiet:
Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag
Stichworte:
Vertriebsrecht, Vertriebsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Das Gesetz unterscheidet folglich zwischen:
    • Einkaufskommissionär (der mit dem Einkauf von beweglichen Sachen oder Wertpapieren betraut ist)
    • Verkaufskommissionär (welcher mit dem Verkauf dieser Güter beauftragt ist)
    • Spediteur (Siehe zum Speditionsvertrag Ziffer 4)
  • Bei der Kommission handelt es sich um einen besondere Art des entgeltlichen Auftrags. Eine Nähe zum Werkvertrag ergibt sich dadurch, dass die Provision erfolgsabhängig ist (gewissermaßen ein verkappter Werkvertrag).
  • Zwischen dem Dritten und dem Kommittenten entsteht kein Vertragsverhältnis, da der Kommissionär als indirekter Stellvertreter tätig wird. Sie brauchen sich nicht einmal zu kennen.

Überblick Kommissionsverträge

Illustration: Überblick Kommissionsverträge

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