Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe in einem Rechtsstreit durch einen Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder Streithelfer).
Nebenintervention ist die freiwillige Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei.
Hier finden Sie Informationen zur Nebenintervention in der Schweiz:
- Begriffe und Abgrenzungen: Nebenintervention / Streitverkündung / Rechtskraft
- Gesetzliche Grundlagen
- Motive
- Voraussetzungen
- Nebeninterventionserklärung
- Nebenintervenienten-Stellung
- Nebeninterventionswirkung
Streitverkündung
Die Streitverkündung ist die von einer Haupt- oder Nebenpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) ausgehende Aufforderung an einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunziaten), sie im Prozess zu unterstützen.
News zum Prozessrecht
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.