Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe in einem Rechtsstreit durch einen Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder Streithelfer).
Nebenintervention ist die freiwillige Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei.
Hier finden Sie Informationen zur Nebenintervention in der Schweiz:
- Begriffe und Abgrenzungen: Nebenintervention / Streitverkündung / Rechtskraft
- Gesetzliche Grundlagen
- Motive
- Voraussetzungen
- Nebeninterventionserklärung
- Nebenintervenienten-Stellung
- Nebeninterventionswirkung
Streitverkündung
Die Streitverkündung ist die von einer Haupt- oder Nebenpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) ausgehende Aufforderung an einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunziaten), sie im Prozess zu unterstützen.
News zum Prozessrecht
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