Stellung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat ist das Exekutivorgan hat die Subsidiärkompetenz für alle Aufgaben, die nicht einem andern Organ (sprich: GV oder Revisionsstelle) zugewiesen werden, durch Gesetz Statuten.... weiterlesen
Der Verwaltungsrat ist das Exekutivorgan hat die Subsidiärkompetenz für alle Aufgaben, die nicht einem andern Organ (sprich: GV oder Revisionsstelle) zugewiesen werden, durch Gesetz Statuten.... weiterlesen
Verwaltungsrats-Amtsdauer Folgendes ist zu beachten: Wählbarkeitsdauer 3 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1) Zulässigkeit einer längeren Amtszeit, max. 6 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1)... weiterlesen
Die Entschädigung des VR-Mitglieds für seine Tätigkeit erfolgt entweder durch Bezahlung eines VR-Honorares oder durch Ausschüttung von Tantiemen. » Honorar » Gesetzesrevision zur VR-Entschädigung »... weiterlesen
Auftrag oder Arbeitsvertrag? Bei der Beurteilung des Rechtsverhältnisses von VR-Mitglied zur Gesellschaft stellt sich immer die Frage, ob das Mitglied als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender mit... weiterlesen
Die Wahl des Verwaltungsrats wird durch folgende Kautelen beeinflusst: Wählbarkeit: Mitglied muss eine natürliche Person sein Ausnahme Wahl öffentlich rechtlicher Körperschaften Vertreter-Entsendung durch Körperschaft öffentlichen... weiterlesen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats beschäftigen in der Regel die ersten 10 der nachgenannten Punkte und hoffentlich nie die den letztgenannten Punkt. Erläutert werden müssen aber... weiterlesen
Für bestimmte Kategorien von Aktionären bzw. Gläubigern sind unter bestimmten Voraussetzungen eigene Versammlungen, sog. „Sonderversammlungen“, durchzuführen. In allen diesen Versammlungen muss eine Zustimmung zum GV-Antrag... weiterlesen
Verhandlung Jeder Aktionär hat Anspruch darauf, sich zu den traktandierten Geschäften zu äussern (= Debattierrecht). Antragstellung Die Aktionäre haben ein Antragsrecht das Recht unter dem... weiterlesen
Die Aktionäre haben an der GV Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Verwaltungsrat (VR) » Verwaltungsrat der Revisionsstelle » Revisionsstelle [sc name=»Banner Revisoren Haftung»] Art. 697... weiterlesen
Die Abläufe der GV sind zu protokollieren, wobei sich die Form nach dem GV-Gegenstand richtet: Schriftform Zuständig: Protokollführer, in der Regel der Sekretär des VR... weiterlesen
Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Generalversammlung (vgl. OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der teilnehmenden stimmberechtigten Aktionäre bzw. Vertreter... weiterlesen
Nimmt der Aktionär an der GV nicht selber teil, kann er sich vertreten lassen: Individuelle Stimmrechtsvertretung (individueller Vertreter) Gesetzlicher Vertreter: Inhaber der elterlichen Gewalt, Beistand... weiterlesen
Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der GV-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung und Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. GV-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen
Traktandierung Der die GV Motivierende (VR, Aktionäre, die mind. 10 % des AK besitzen oder Aktien im Nennwert von mind. CHF 1 Mio. vertreten) bestimmen:... weiterlesen
Tagungsort der Generalversammlung Für den Versammlungsort gelten zur Zeit folgende Prinzipien: Regelfall: Schweiz Ausnahme: Ausland (geplant » Aktienrechtsrevision) Voraussetzungen Statutarische Erlaubnis Zustimmung aller Aktionäre und /... weiterlesen
Bei den einzuberufenden Personen gilt: Ordentliche Generalversammlung (o. GV): Die Aktionäre Die Revisionsstelle Ordentliche Revision Einladung zwingend Abwesenheit der Revisionsstelle ohne einstimmige Teilnahme-Dispensation führt zur... weiterlesen
Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der GV-Einberufung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der GV (vgl. OR 700 Abs. 1) Ausnahmen Statutarische... weiterlesen
Zur Einberufung einer Generalversammlung legitimiert sind: Verwaltungsrat: Grundlagen Gesetz (vgl. OR 699 Abs. 1) Statuten VR-Einberufungs-Entscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Ausnahme anderslautende Statuten... weiterlesen
Das Schweizerische Aktienrecht kennt folgende Arten von Generalversammlungen: Ordentliche Generalversammlung (kurz: o. GV) innert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres abzuhalten (OR 699 Abs. 2)... weiterlesen
Der Durchführung einer Generalversammlung setzt vorteilhafterweise zur Ablauforientierung ein Drehbuch mit folgender Agenda voraus: Arten der Generalversammlung Einberufungsrecht Einberufung ordentliche GV Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Tagungsort... weiterlesen