Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

AW-Kautelen

Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Architekturwettbewerbs (AW) sind: Definition Architekturwettbewerb   =         öffentliche angekündigte Aussetzung einer Belohnung für das Erbringen eines... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

AW-Grundlagen

nach Gesetz OR 8 nach SIA SIA-Ordnung142 / 1998 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) exSIA-Ordnung 152 / 1993 (Ordnung für Architekturwettbewerbe), gültig bis 30.06.1998 Art.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Architektur-Wettbewerb

AW-Einleitung Bund, Kanton und Gemeinden sowie professionelle Bauherren veranstalten für die Vergabe ihrer grösseren Bauaufträge oft Architekturwettbewerbe (AW). Charakteristika sind: Veranstalter Professionelle private Bauherren Bund,... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

StA-Urheberrecht

Nach Abschluss des Studienauftrags und vor allem wenn kein Folgeauftrag erteilt wird, stellt sich regelmässig die Frage nach dem Urheberrecht: Regelung im Studienauftrag Grundsatz Das... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

nach Studien-Abschluss

Für den Veranstalter wie für den oder die Teilnehmer stellt sich nach Abschluss der Studie die Frage nach der Ergebnisverwendung und nach den Folgeaufträgen, derentwegen... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Studienergebnisse

Nach Vorliegen der Studienergebnisse geht es vor allem um den Gremiumsentscheid, die Gremium-Empfehlung, die Aufwandvergütung und die weitere Verwendung der Studienergebnisse sowie natürlich um die... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

StA-Verfahrensablauf

Die Formulierung des Studienprogramms und Durchführung ist Sache des Veranstalters oder seines Beraters: Programm Programmformulierung Rahmenbedingungen Leistungspflicht der Teilnehmer Rechte und Pflichten Veranstalter Teilnehmer Beurteilungsgremium... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

StA-Verfahrenswahl

Es obliegt dem Veranstalter, das Programm des Studienauftrags aufzustellen, zwischen dem selektiven oder einstufigen Verfahren (auch: Einladungsverfahren) zu entscheiden und die Rahmenbedingungen zu formulieren: Verfahrenswahl... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

StA-Organisation

Die Studien-Vorbereitung und -Durchführung kann in 3 Phasen eingeteilt werden: StA-Verfahrenswahl StA-Verfahrensablauf Studienergebnisse... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

StA-Kautelen

Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Studienauftrags sind: Definition Studienauftrag (StA)   =         Instrument zur Planerauswahl mit mehreren Teilnehmern, als besondere Form... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

StA-Grundlagen

nach Gesetz OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Grundlagen: Einfacher Auftrag nach SIA SIA-Ordnung 143 / 2009 (Ordnung für Architektur- und Ingenieuraufträge) Übernahme der Ordnung erforderlich,... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Studienauftrag

StA-Einleitung Der Studienauftrag (StA) ist die herkömmliche Art der Konkurrenz: Der Investor erteilt gleichzeitig mehreren ausgewählten Architekten (Planern) „Studienaufträge“ für dieselbe Aufgabe. Sein Ziel ist... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

ARCHITEKTURVERTRAG

Mit dem Architekturvertrag (auch: Architektenvertrag) verspricht ein freischaffender, selbständig erwerbender Architekt oder Architekturbüro (in welcher Rechtsform auch immer) dem Bauherrn die Erbringung von Architekturleistungen. Gegenstand... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Generalplanervertrag

Mit dem Generalplanervertrag verspricht ein multidisziplinär zusammengesetztes Architekten- bzw. Ingenieure bauthemen-übergreifend – der Funktion eines „Vollarchitekten“ entsprechend – folgende Dienstleistungen: Projektierung Planung Überwachung Der Generalplanervertrag... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Bauingenieurvertrag

Mit dem Bauingenieurvertrag verspricht der freischaffende, selbständig erwerbende Bauingenieur dem Bauherrn folgende architektennahen, eher technisch-funktionalen Dienstleistungen: Gesamtleiter Tiefbau Konstruktionsentwurf Projektierung Tragkonstruktion (SIA-Norm 103 Art. 2.4)... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

PLANERVERTRÄGE (Oberbegriff)

Einleitung Im Architektenrecht im weiteren Sinne (auch: Planerrecht) sind folgende Planerverträge in der Baupraxis anzutreffen: Architektenvertrag (Architekturvertrag) Bauingenieurvertrag Generalplanervertrag Literatur GAUCH PETER / MIDDENDORF PATRICK,... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Verbreitung

Die Architekturleistungen im weiteren Sinne (i.w.S.) sind sehr verbreitet. Dies kann anhand der vielen Neubauten festgestellt werden. Hinter jedem Bauprojekt stehen oder standen ein oder... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Teilvertrag

Die aktuelle Lehre und Rechtsprechung differenziert die einzelnen Planerleistungen in folgende Vertragsarten: reiner Planungsvertrag =   Vertrag über Planerleistungen i.e.S. Vertrag über die Erstellung eines Kostenvoranschlages... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
Architektenrecht

Gesamtvertrag

Einleitung Die Architekten-Leistungen eines Gesamtvertrages erstrecken sich über mehrere Phasen des Bauvorhabens, d.h. die Phasen der Planung, der Vorbereitung, der Realisierung und der Abschlussarbeiten. Definition... weiterlesen