Gerichtsexperte
Definition Gerichtsexperte = Gutachter, der in einem hängigen Prozessverfahren vom Gericht zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beistellt wird Grundlage... weiterlesen
Definition Gerichtsexperte = Gutachter, der in einem hängigen Prozessverfahren vom Gericht zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beistellt wird Grundlage... weiterlesen
Definition Amtliche bestellter Sachverständiger = Gutachter, der von der zuständigen Behörde für die amtlich angeordnete Tatbestandsaufnahme nach OR 367 Abs. 2... weiterlesen
Definition Privatgutachter = Gutachter, der von einer beiden oder mehreren Parteien vorprozessual bzw. ohne hängiges Gerichtsverfahren zur Beurteilung einer bautechnischen oder... weiterlesen
Es ist denkbar, dass der Architekt bzw. Ingenieur in folgenden Belangen als Experte berufen wird: Sachverständiger (als Privatgutachter, amtl. bestellter Sachverständiger) Feststellung / Messung von... weiterlesen
OR 363 ff. (Werkvertrag ev. OR 394 ff. (einfacher Auftrag) SIA-Richtlinie 155 (Richtlinien für die Ausarbeitung von Gutachten), unter der Voraussetzung der Übernahme dieser Norm... weiterlesen
Einleitung Der Architekt ist ein bei Behörden und Gerichten, aber auch Privaten und ihren Anwälten, gefragter Bausachverständiger. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielgestaltig und sollen nachfolgende in... weiterlesen
Grundsatz Der Bauherrenberater haftet für getreue und sorgfältige Ausführung wie jeder andere Beauftragte: Haftung Haftungsanlässe Falschberatung Unterlassene oder unzweckmässige Weisungen Unterlassene, ungenügende oder ungeeignete Massnahmen... weiterlesen
Ohne andere Abrede erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Vielfach werden die Honoraransätze des Mandatsleiters und seiner Mitarbeiter definiert und – wenn es die Situation zulässt... weiterlesen
Der Bauherrenberater-Vertrag ist ein klassischer Mandatsvertrag. Anstelle einer Wiederholung wird verwiesen auf: Inhalt | auftrag.ch... weiterlesen
Das Bauherrenberatungs-Verhältnis mit den Beratungs-, Leitungs-, Überwachungs- und Zahlungsmanagement-Funktionen untersteht den Regeln des einfachen Auftrags (OR 394 ff.): Auftrag Der Bauherrenberater ist nur – aber... weiterlesen
Die typischen Aufgaben des „Bauherrenberaters“ (BHB) bzw. gelegentlich auch „Bauherrenvertreters„ sind: Beratungsfunktion Definition = Beratung des Bauherrn im Hinblick auf die Planung und Ausführung seines... weiterlesen
Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen: Bauherrenberater Stabsfunktion Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr Funktionsumfang Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert Analyse Beratung des Bauherrn... weiterlesen
Keine Doppelmandatierung Bei der Mandatierung eines Architekten (Planers) prüft der Bauherr mit Vorteil, ob die zu vergebenden Bauherrenberaterleistungen nicht bereits in den Grundleistungen des Architekten... weiterlesen
OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Weiterführende Informationen Grundlagen einfacher Auftrag... weiterlesen
BHB-Einleitung Der Architekt (Planer) kann vom Bauherrn auch mit der Beratung und Vertretung gegenüber den am Bau beteiligten Personen wie Architekt, Fachplaner, Unternehmer bzw. General-... weiterlesen
Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten: Architekten-Haftung Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters... weiterlesen
Es gelten grundsätzlich die Regeln der Architektenvollmacht, namentlich für Erteilung, Kundgabe durch den Bauherrn, Umfang und Überschreitung sowie Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung: Exkurs: Architektenvollmacht Der... weiterlesen
Wie den Architekten (Planer) bzw. jeden Beauftragten folgende Pflichten: Allgemeine Aufgaben Informationspflicht = Pflicht des Bauleiters, den Bauherrn über alle Vorgänge zu informieren, die für... weiterlesen
Wie hievor erwähnt, wird nur selten die Aufgabe des Bauleiters mit einem Pflichtenheft umschrieben. Ohne expliziten Leistungsbeschrieb wird folgende Funktion angenommen: Alle Aufgaben, die notwendig,... weiterlesen
Nach herrschender Rechtsprechung haben die Bauleiter-Leistungen einen auftragsrechtlichen Charakter (OR 394 ff.). Selbst im Falle eines Gesamtvertrages, welcher sowohl Leistungen mit werkvertraglichem Charakter (v.a. Planung),... weiterlesen