Einfache Gesellschaft

Rechtsnatur

Die einfache Gesellschaft (eG) ist die Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Überblick zur einfachen Gesellschaft (eG) Allgemeines Begriffe und... weiterlesen

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Begründung durch konkludentes Verhalten

Da für den Gesellschaftsvertrag kein Formerfordernis besteht (siehe Einfache Gesellschaft – Form), kann die einfache Gesellschaft auch stillschweigend bzw. konkludent begründet werden (OR 11 Abs.... weiterlesen

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Literatur

ARNET RUTH / ROTH NICOLE, Die Grundbuchberichtigungsklage im Kontext von Art. 976 ff. und Art. 736 Abs. 1 ZGB, in: Peter Breitschmid/Ingrid Jent-Sorensen/Hans Schmid/Miguel Sogo... weiterlesen

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Exkurs UNGEWOLLTE EINFACHE GESELLSCHAFT

Eine einfache Gesellschaft kann wie folgt entstehen: bewusst und gewollt, aufgrund übereinstimmender gegenseitiger Willenserklärungen unbewusst, ungewollt oder auch ohne übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung vgl. hiezu auch:... weiterlesen

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Motive

Adäquater personenbezogener Rechtsträger für bestimmte Vorhaben, einzelne Rechtsgeschäfte oder das gemeinsame Halten und Nutzen eines Vermögenswertes.... weiterlesen

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Ziele

Die Zielsetzung des Gesetzgebers war: Grundform bestimmte gemeinschaftliche (Einzelfall-)Zwecksetzung Subsidiärform wenn sich die Beteiligten nicht organisiert haben wenn nicht die Voraussetzungen einer anderen Gesellschaftsform erfüllt... weiterlesen

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Abgrenzungen

Abgrenzungen zu anderen Gesellschaftsformen Kollektivgesellschaft =   verselbständigte Gesamthandgemeinschaft, bei der die Gesellschafter subsidiär persönlich haften » Weitere Informationen zur Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft =   vor allem personen- und... weiterlesen

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Exkurs PLANERGEMEINSCHAFT

Das Zusammenwirken mehrerer Anbieter auf dem Bau gilt als Selbstverständlichkeit. Deshalb sind heute öfters Planergemeinschaften anzutreffen: Begriff Mehrere Planer, oft unterschiedlicher Fachrichtungen, wirken im Hinblick... weiterlesen

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Form

Grundsatz Die Gesellschaft wird formfrei errichtet; konkludentes Handeln genügt. Formpflichtige Rechtsgeschäfts-Teile im Gesellschaftsvertrag Grundsatz Verpflichten sich die Gesellschafter aber zu Leistungen, die formpflichtig sind, so... weiterlesen

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Muster

Gesellschaftsvertrag Einfache Gesellschaft Allgemein Einfache (Immobilien-)Gesellschaft Fortsetzungsklausel „… Stirbt ein Gesellschafter, wird die einfache Gesellschaft mit dessen Erben fortgesetzt. …“ Nachfolgeklausel „… Stirbt der Gesellschafter... weiterlesen

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Checklisten

Checkliste „Begründung einfache Gesellschaft“ Für die Redaktion des Gesellschaftsvertrages einer einfachen Gesellschaft sind folgende Punkte zu prüfen: Welche Personen verbinden sich? Welches ist der gemeinsame... weiterlesen

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FAZIT

Die einfache Gesellschaft ist die polyvalenteste Gesellschaftsform.  Oft wird ihre Anwendbarkeit gar nicht erkannt. Sie ist Auffangform für allerlei gemeinsame Vorhaben, bei denen die Beteiligten... weiterlesen

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Beendigung

Für die Beendigungsfrage gelten im Prinzip ebenfalls die Regeln der einfachen Gesellschaft, wobei folgendes zu beachten ist: Auflösung Auflösung (automatisch) OR 545 Abs. 1 Zweckerreichung... weiterlesen

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Gesellschafterwechsel

Es gelten grundsätzlich die Regeln der klassischen einfachen Gesellschaft. Individuell zu betrachten sind: Innenverhältnis: Jeder Gesellschafterwechsel bedarf der Zustimmung aller bisherigen Gesellschafter. Weiterer Hauptgesellschafter Dies... weiterlesen

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Errichtung

Es gelten grundsätzlich die Regeln der einfachen Gesellschaft (OR 530 ff.); es ist dabei auf folgendes hinzuweisen: Gesellschaftsvertrag Formfrei Inhalt Einigung, dass die Gesellschaft nur... weiterlesen

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Aussenverhältnis

Das Aussenverhältnis wird bestimmt durch: Vertretung Haftung Vertretung Die stille Gesellschaft tritt nur nach innen und nicht nach aussen auf; sie ist eine reine Innengesellschaft.... weiterlesen

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Innenverhältnis

Das Innenverhältnis wird geprägt durch: Beitragsleistungen Treuepflicht Geschäftsführung Anteil an Gewinn und Verlust Einsichtsrecht des stillen Gesellschafters Gesellschafterbeschlüsse Beitragsleistungen Es gelten die Ausführungen der Beitragsleistungen... weiterlesen

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Verbreitung, Erscheinungsformen und Wesen

Verbreitung Mangels Transparenz ist die wirkliche Verbreitung der stillen Gesellschaft schwierig einzuschätzen. Vermutlich gibt es mehr stille Gesellschaften, als gemeinhin gedacht. Erscheinungsformen Business Angel-Situation Start-up... weiterlesen

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Rechtsnatur, Ziele und Motive

Rechtsnatur einfache Gesellschaft (umstritten) ev. als Auffangrechtsform: Kommanditgesellschaft Weiterführende Informationen » Kommanditgesellschaft Ziele Dauernde wirtschaftliche Ziele Hauptgesellschafter tritt mit Einzelfirma (Einzelunternehmung), in eigenem Namen und... weiterlesen