Verfügungsformen
Erblasserische Anordnungen werden durch Verfügungen von Todes wegen getroffen. Es gibt einen numerus clausus der möglichen Mittel. Das Gesetz sieht abschliessend folgende zwei Grundarten von... weiterlesen
Erblasserische Anordnungen werden durch Verfügungen von Todes wegen getroffen. Es gibt einen numerus clausus der möglichen Mittel. Das Gesetz sieht abschliessend folgende zwei Grundarten von... weiterlesen
Verfügungen innerhalb der disponiblen Quote Der Erblasser kann durch Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Anordnungen treffen, welche anstelle der gesetzlichen Erbfolge zum Tragen... weiterlesen
Liegt keine Verfügung von Todes wegen, d.h. weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, bestimmt sich die Erbfolge nach Gesetz, d.h. der Nachlass wird den... weiterlesen
Unter dem Oberbegriff «Enterbung» sind zwei verschiedene Tatbestände zusammengefasst: Strafenterbung (ordentliche Enterbung): ZGB 477ff. Präventiventerbung (Enterbung eines Zahlungsunfähigen): ZGB 480 Die Enterbung tritt nicht von... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage Art. 540 ZGB 2. Erbunwürdigkeit a. Gründe 1 Unwürdig, Erbe zu sein oder aus einer Verfügung von Todes wegen irgendetwas zu erwerben, ist: 1.... weiterlesen
Durch Erbverzichtsvertrag (Erbvertrag) kann ein gesetzlicher Erbe zu Lebzeiten des Erblassers auf seine Erbenstellung gänzlich verzichten (ZGB 495), womit er als Erbe wegfällt. Art. 495... weiterlesen
ZGB 566 I gibt den (gesetzlichen und eingesetzten) Erben die Möglichkeit, die Erbschaft innert einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten auszuschlagen, d.h. die Annahme der... weiterlesen
Damit dem gesetzlichen oder eingesetzten Erben Erbenstellung zukommt, muss er den Erblasser mindestens für einen Augenblick (Sekundenbruchteil) überlebt haben. Die Erbenstellung entfällt daher bei Vorversterben... weiterlesen
In folgenden Fällen entfällt eine Erbenstellung bzw. tritt eine solche gar nicht erst ein: 1. Vorversterben / gleichzeitiges Versterben Damit dem gesetzlichen oder eingesetzten Erben... weiterlesen
Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Partner ist ebenfalls gesetzlicher Erbe und hat gemäss ZGB 462 folgenden gesetzlichen Erbanspruch: gegenüber Nachkommen (1. Parentel): ½ gegenüber Erben... weiterlesen
1. Parentel: Nachkommen (ZGB 457) Sind Nachkommen vorhanden, sind diese von Gesetzes wegen Erben (unter Ausschluss der 2. und 3. Parentel) Die Nachkommen erben zu... weiterlesen
Erbe ist man entweder aufgrund gesetzlicher Regelung (= gesetzlicher Erbe; ZGB 457 ff.) oder aufgrund einer Erbeinsetzung durch den Erblasser mittels Testament oder Erbvertrag (=... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » IPRG 86 ff.: Erbrecht Das schweizerische internationale Erbrecht fusst grundsätzlich auf dem Boden der „Einheitsanknüpfung an das Recht des letzten Wohnsitzes des... weiterlesen
Von Bundesrechts wegen ist die Vornahme der Teilung – vorbehältlich der Einsetzung eines Willensvollstreckers durch den Erblasser – Sache der beteiligten Erben. Es gibt jedoch... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 626-633: Die Ausgleichung Unter Vorbehalt des Pflichtteilsrechtes steht es dem Erblasser frei, zu bestimmen, ob der Empfänger lebzeitige Zuwendungen in der... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 607 ff.: Die Teilungsart Kommt eine Einigung unter den Erben über die Teilung nicht zustande, so kann sie nach den massgebenden... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 516: Verfügungsbeschränkung » ZGB 522-533: Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügung » ZGB 535: Ausgleichung beim Erbverzicht Voraussetzungen Als Herabsetzungsgegenstände kommen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 519-521: Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen Voraussetzungen Eine Verfügung von Todes wegen wird in folgenden Fällen auf Klage hin für... weiterlesen
Abgrenzung zur sachenrechtlichen Vindikationsklage Die Erben erwerben kraft Universalsukzession auch allfällige Vindikationsansprüche gegenüber Dritten, die Sachen vorenthalten. Prozessmittel ist die Vindikationsklage. Bestreitet der Dritte nebst... weiterlesen
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