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Der Erbvorbezug ist als Grundtatbestand die häufigste lebzeitige Zuwendung. Bei den Erbvorbezugsgeschäften ist folgende Häufigkeit auszumachen: Häufigste reine Erbvorbezüge Bar-Vorbezüge Häufigste gemischte Erbvorbezüge Immobilien-Abtretungen Entgeltlicher Teil: Schuldübernahme... weiterlesen
ZGB 602 ff. / ZGB 626 / ZPO 57 i.V.m. ZPO 55 Abs. 1 Das zweitinstanzliche Berufungsgericht (hier Kantonsgericht Schwyz) hatte eine Ausgleichungspflicht nur bezüglich... weiterlesen
Grundstückgewinnsteuer 2016 Sachverhalt Streitig war, ob die teils entgeltliche Veräusserung eines Grundstücks vom Vater an die Tochter zu Grundstückgewinnsteuerfolgen führte. Vorliegend ging es um einen... weiterlesen
Wie im Schenkungsrecht werden folgende zwei Grundtypen unterschieden: Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung (auch Realerbvorbezug) Erbvorbezug als Verpflichtungsgeschäft Dem Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung ist kein Verpflichtungsgeschäft vorgeschaltet;... weiterlesen
Motive ist in der Regel die lebzeitige Zuwendung – mit oder ohne Befreiung von der Ausgleichungspflicht – eines: Pflichtteilserben Präsumtiven eingesetzten Erben Der künftige Erblasser... weiterlesen
Immobilien-Erbvorbezug 2 ½ Jahre vor Ausschlagung Zwischen den Steuerbehörden und den beiden Beschwerdeführerinnen war umstritten, ob sie für allfällige Steuerschulden ihrer Mutter trotz Ausschlagung der... weiterlesen
Immer mehr Menschen erben erst im Pensionsalter. Meist hätten sie das Geld jedoch zu einem früheren Zeitpunkt im Leben weit dringender benötigt – beispielsweise für... weiterlesen
Folgende Lebenssachverhalte haben einen Reflex auf frühere Erbvorbezüge: Längere Lebenserwartung Höhere Pflegekosten im Alter Abgestufte Tarife von Alters- und Pflegeheimen Null-Prozent-Zinsen und ausbleibende Kapitalanlageerträge Folgen:... weiterlesen
Einleitung Vorempfänge (Erbvorbezüge) unterliegen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, sofern und soweit der Empfänger (zB Ehegatte oder Nachkomme) nicht steuerbefreit sind. Die Schenkungssteuer ist gemeinsam mit... weiterlesen
Der Lebensalltag gestaltet sich nicht immer nach der gesetzlichen Vertragsdefinition, sondern an den praktischen und / oder wirtschaftlichen Bedürfnissen, so auch bei Schenkung und Erbvorbezug.... weiterlesen
Erbvorbezugsobjekte werden oft aus familiären Gründen frühzeitig an einen Nachkommen weitergegeben. Präsumptiverblasser können durch folgende Instrumente einer spekulativen Weiterveräusserung durch den vorbeziehenden Präsumptiverben entgegenwirken: Vorkaufsrecht... weiterlesen
Grundsätzlich sollten auch beim Vorempfang die Rückfalls-Regeln Anwendung finden können. Es sind aus der Praxis aber keine Fälle bekannt, wo Präsumtiverblasser oder ggf. deren Erben... weiterlesen
In Bezug auf Auflagen und Bedingungen gelten die Regeln des Schenkungsrechts: Oft werden Schenkungen unter Auflagen oder Bedingungen versprochen. Die Leistung des Beschenkten darf nach... weiterlesen
Wie bei allen schuldrechtlichen Verträgen des schweizerischen Rechts ist zu unterscheiden in: Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäft Der Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung ist kein Schuld-, sondern eine... weiterlesen
Beim Erbvorbezug gelten die Formvorschriften für Schenkungen: Formfreier Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung Für den Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung (auch Realschenkung) gilt grundsätzlich die... weiterlesen
Der Erbvorbezugsvertrag kommt trotz fehlender Gegenleistung des Präsumptiverben nur durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zustande; er ist aber kein synallagmatischer Vertrag. Voraussetzungen des Erbvorbezugvertrages Für den... weiterlesen
Anrechnung allgemein Vorempfänge (Erbvorbezüge) sind an die künftige Erbschaft anzurechnen (vgl. ZGB 626 Abs. 1 und ZGB 534 Abs. 1): ZGB Art. 626 A. Ausgleichungspflicht... weiterlesen
Die Schenkung setzt folgende Grundelemente voraus: Das Element der Zuwendung setzt eine Vermögensvorteil-Übereignung voraus; es ist ein Vermögenswert vom Schenker ins Vermögen des Beschenkten zu... weiterlesen
Erbvorbezug = zweitseitiger Vertrag... weiterlesen