Gesamteigentum

Abgrenzungen

Alleineigentum = Eigentum an einer Sache oder an einem Grundstück, welches nur einer Person zusteht Miteigentum = Mehrere Gesamthänder halten ohne persönliche Gebundenheit der Beteiligten... weiterlesen

Gesamteigentum

Grundlagen Gesamteigentum

Gesetzliche Grundlagen des Gesamteigentums ZGB 652 – ZGB 654a: Art. 652 ZGB II. Gesamteigentum 1. Voraussetzung Haben mehrere Personen, die durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag zu... weiterlesen