Liquidatoren
Hinsichtlich der Berufung der Liquidatoren gelten folgende Perspektiven: eine oder mehrere Personen aus ihrer Mitte (Gesamteigentümer) aussenstehende Dritte zB einen Rechtsanwalt oder Treuhänder Liquidator sui... weiterlesen
Hinsichtlich der Berufung der Liquidatoren gelten folgende Perspektiven: eine oder mehrere Personen aus ihrer Mitte (Gesamteigentümer) aussenstehende Dritte zB einen Rechtsanwalt oder Treuhänder Liquidator sui... weiterlesen
In folgender Reihenfolge gelangen die massgebenden Liquidationsgrundlagen zum Einsatz: Liquidations-Klausel in der (ursprünglichen) Gesamthänder-Vereinbarung Liquidationsordnungs-Abrede nach Eintritt des Auflösungsgrundes Gesetzesbestimmung für das betreffende Gesamthandsverhältnis Analoge... weiterlesen
Einleitung Grundsätzlich hat die Auflösung des Gesamthandverhältnisses (Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Gemeinderschaft, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) keine Wirkung auf die Aufhebung des Gesamthandverhältnisses: Die Gesamthänder bleiben... weiterlesen
Für die Aufhebung von Gesamteigentum gelten folgende Grundsätze: Grundsatz: Kein Aufhebungsanspruch des Gesamteigentümers Im Gegensatz zum Miteigentümer [vgl. ZGB 650 Abs. 1] hat der Gesamteigentümer... weiterlesen
Einleitung Vorweg ist festzuhalten, dass bei der Begriffsverwendung „Anteil“ im Zusammenhang mit Gesamteigentum nicht eine verfügbare Rechtsposition gemeint sein kann, sondern der Liquidationsanteil am Erlös... weiterlesen
Bei der Verfügung über das Objekt ist der „Grundsatz der Gesamtverfügung“ zu beachten: Wenn keine anderslautende Regel bei der betreffenden Gesamthandgemeinschaft besteht, hat jeder einzelne... weiterlesen
Rechtssystem Scheidet ein Gesellschafter aus, wachsen bei ihm die Rechtspositionen ab (sog. „Abwachsung“ [Dekreszenz]) und wachsen bei den verbleibenden Gesellschaftern an (sog. „Anwachsung“ [Akreszenz]); theoretisch... weiterlesen
Die individuelle Rechtsausübung des einzelnen Gesamteigentümers ist ausgeschlossen. Nur die Gesamteigentümergemeinschaft und nicht der Einzelne sind zur Rechtsausübung legitimiert. Die individuelle Nutzung durch einen einzelnen... weiterlesen
Art und Zahl der Objekte, die im Gesamteigentum gehalten werden können, sind unlimitiert. Zum Gesamthandvermögen können gehören: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten... weiterlesen
Träger Als Träger der Rechte und Pflichten einer Gesamthandschaften agiert jeder der mehreren Gesamthänder. Keine Vermögensfähigkeit Da der Gemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und nicht... weiterlesen
Einleitung Das Gesamthandprinzip setzt zwingend ein personenbezogenes Gesamthandverhältnis voraus: Personenrechtliche Gemeinschaft als Voraussetzung Numerus clausus der Gemeinschaftsverhältnisse Entstehung des Gesamthandverhältnisses Entstehungszeitpunkt des Gesamthandverhältnisses Weiterführende Informationen... weiterlesen
Für das Vorhandensein von Gesamteigentum werden folgende Merkmale vorausgesetzt: Persönliche Verbindung der Beteiligten Rechtsträger sind die einzelnen Beteiligten (Gesellschafter) Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
Rechtsstruktur-Typisierung Lehre und Rechtsprechung differenzieren folgende Ober-Arten von Gesamteigentum: Gesamteigentum an Grundstück Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten Dienstbarkeiten Grundlasten Pfandrechte Gesamteigentum an obligatorischen Rechten Forderungen... weiterlesen
Es bestehen keine statistischen Daten zur Bedeutung des Gesamteigentums einerseits und des Verhältnisses zur Verbreitung von Gesamteigentum im weiteren Sinne resp. von Miteigentum bzw. Stockwerkeigentum:... weiterlesen
Eigentum mehrerer Personen „zur gesamten Hand“ Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
Sowohl Miteigentümer als auch Gesamteigentümer bilden zusammen eine Rechtsgemeinschaft. Miteigentum Das Miteigentumsverhältnis kann sich als sachenrechtliches Institut nur auf Eigentum und Besitz der Gemeinschaftssache beziehen.... weiterlesen
Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung Für den Erwerb von gemeinschaftlichem Eigentum ist ganz wesentlich, dass der Gesetzgeber mangels Publizität und Transparenz bei den Gesamthandschaften davon ausgeht, nicht jedermann... weiterlesen
Unterschiede von Gesamteigentum und Miteigentum Gegenstand Gesamteigentum Miteigentum Rechtsbeziehungen unter den Gesamthändern Persönliches Gemeinschaftsverhältnis (Gemeinschaft „zur gesamten Hand“) Keine persönliche Gebundenheit der Miteigentümer OR 652... weiterlesen
Merkmale des gemeinschaftlichen Eigentums Ein Objekt – mehrere Personen, denen an diesem Objekt die gleichwertige und ungeteilte Rechtszuständigkeit zukommt Weiterführende Informationen Miteigentum Typen des gemeinschaftlichen... weiterlesen
Das Gemeinschaftliche Eigentum wird anhand folgender Agenda erläutert: Merkmale und Typen des gemeinschaftlichen Eigentums Unterschiede von Gesamteigentum / Miteigentum Miteigentums-Vermutung Rechtsgemeinschaft der gemeinschaftlichen Eigentümer Schema... weiterlesen