Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Die Verbesserungsmöglichkeit

Im laufenden Anerkennungsverfahren besteht für den ausländischen Antragsteller grundsätzlich die Möglichkeit, den Kollokationsplan auch noch zu verbessern, falls die Überprüfung durch das Gericht ergeben hat,... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Die Anerkennung des ausländischen Kollokationsplans

Ist in der Verteilungsliste ein Überschuss errechnet worden, so zeigt dies der schweizerische dem ausländischen Konkursverwalter an. Der Ueberschuss kann der ausländischen Konkursverwaltung nur ausgehändigt... weiterlesen

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Die Verteilungsliste

Nach erfolgter Verwertung ist eine Verteilungsliste zu erstellen, aus welcher nach Massgabe des Kollokationsplans hervorgeht, in welchem Ausmass die Forderungen der jeweiligen Gläubiger durch den... weiterlesen

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Die Verwertung der Aktiven

Die Verwertung der Aktiven des Schuldners erfolgt im IPR-Konkurs weitgehend formlos und hat unmittelbar nach Abschluss des Kollokationsverfahrens zu erfolgen.... weiterlesen

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Der Kollokationsplan

In allen anderen Fällen muss ein Kollokationsplan, ein Plan über die Reihenfolge der Befriedigung der Gläubiger, erstellt werden. Im IPR-Konkursverfahren werden im Kollokationsplan jedoch nur... weiterlesen

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Der Durchführungsentscheid

Nach der Inventaraufnahme kann der Konkursbeamte erstmals abschätzen, ob überhaupt genügend liquide Aktiven für die Durchführung des IPR-Konkursverfahrens vorhanden sind. Sollte sich ergeben, dass mittels... weiterlesen

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Das Inventar

Zunächst muss der Konkursbeamte jedoch ein Inventar über die zur Konkursmasse gehörenden Vermögensstücke aufnehmen. Zur Konkursmasse gehören[1]: sämtliches Vermögen des Schuldners, das im Zeitpunkt des... weiterlesen

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Die Konkursverwaltung

Mit dem Entscheid bezüglich der Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes hat das Gericht auch die für den Vollzug des Konkursverfahren zuständige Behörde zu bestimmen, wobei es... weiterlesen

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Der Entscheid

Am Anfang steht der Antrag einer ausländischen Konkursverwaltung oder eines ausländischen Konkursgläubigers an das zuständige Schweizerische Gericht um Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes in Schweiz. Ein... weiterlesen

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Das IPR-Konkursverfahren

Der Entscheid Die Konkursverwaltung Das Inventar Der Durchführungsentscheid Der Schuldenruf und die Aufforderung an (schweizerische) Besitzer von Gegenständen des Konkursiten, diese anzumelden bzw. einzureichen Der... weiterlesen

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Das IPR-Konkurs- und -Nachlassverfahren

Zunächst soll ein schematischer Überblick über das IPR- sowie das SchKG-Verfahren gegeben werden und alsdann einzelne dieser Punkte näher ausgeleuchtet werden. Das IPR-Konkursverfahren Der Entscheid... weiterlesen

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Die Voraussetzungen

Dem Antrag wird stattgegeben, wenn das Dekret im Staat, in dem es ergangen ist, vollstreckbar ist; die ausländische Entscheidung weder den materiellen noch den formellen... weiterlesen

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Der Ort des Gesuches

Art. 168 IPRG schweigt sich über den Ort der Einreichung des Massnahmebegehrens aus. Die Zuständigkeit richtet sich nach folgenden Kriterien: örtliche Zuständigkeit: am Ort wo... weiterlesen

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Das Gesuch

Die Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets und die Durchführung des IPR-Konkursverfahrens können verlangen: der ausländische Konkursverwalter des Hauptkonkurses am Wohnsitz des Schuldners oder am Sitze der... weiterlesen

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Unumgänglichkeit des IPR-Konkursverfahrens

Verweigern der oder die Schuldner ohne Grundangabe oder mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Durchführung eines IPR-Konkurses die Leistung, so bleibt dem ausländischen Konkursverwalter... weiterlesen

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Ausnutzung des Handlungsspielraums

Der ausländische Konkursverwalter wird für den möglichst umfassenden Vermögenstransfer versuchen, dass ihm schweizerische Schuldner wie Darlehensschuldner, Warenkäufer usf. die Guthaben des Konkursiten ohne Durchführung des... weiterlesen

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Befugnisse des ausländischen Masseverwalters in der Schweiz

Für die Beurteilung des Handlungsspielraums des ausländischen Konkursverwalters ist zunächst nach der Art seines Tätigwerdens zu unterscheiden: amtliche Handlungen in der Schweiz (zB Beschlagnahmung, Verwertung)?... weiterlesen