Güterrechtliche Qualifikation von zurückbehaltenen Gesellschaftsgewinnen
ZGB 197 Abs. 2 Ziffer 4 Zurückbehaltene Gewinne, in einer dem Eigengut zuzurechnenden Gesellschaft, stellen Errungenschaft dar, soweit diese Finanzmittel nicht für die Gewährleistung des... weiterlesen