Mietzinsherabsetzung bei Mängel
Übersichtschema: Mietzinsherabsetzung bei Mängel (PDF, 33 KB) Art. 259a II. Rechte des Mieters 1. Im Allgemeinen 1 Entstehen an der Sache Mängel, die der Mieter... weiterlesen
Übersichtschema: Mietzinsherabsetzung bei Mängel (PDF, 33 KB) Art. 259a II. Rechte des Mieters 1. Im Allgemeinen 1 Entstehen an der Sache Mängel, die der Mieter... weiterlesen
Übersichtsschema Mängel während der Mietdauer (PDF, 37 KB) Gesetzliche Grundlage: OR 259a – 259i Art. 259 G. Mängel während der Mietdauer I. Pflicht des Mieters... weiterlesen
Bezeichnung des Mangels: Herabsetzung des Nettomietzins in Prozent: Zu tiefe Temperaturen im Winter 20% Wohnung infolge Brand unbenutzbar 100% Verschmutzter Innenhof, Eingang und Parkgarage bei... weiterlesen
Mieter muss Arbeiten an der Sache dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängel oder zur Behebung resp. Vermeidung von Schäden notwendig sind: Bezieht sich nur... weiterlesen
Mieter muss alle Mängel melden, welche er nicht selber zu beseitigen hat: Alle Mängel (egal ob körperlicher oder unkörperlicher Natur). Meldung kann mündlich erfolgen. Folgen... weiterlesen
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Eine nichtige Vereinbarung liegt vor, wenn die Pflicht des Vermieters von Wohn- oder Geschäftsräumen, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen... weiterlesen
Zugesicherte Eigenschaften beruhen nicht auf der (allgemeinen) Gebrauchsvereinbarung, sondern auf speziellen vertraglichen Abreden. Kann sich auf Eigenschaften beziehen, welche mit dem vorausgesetzten Gebrauch der Mietsache... weiterlesen
Bezeichnung der Mietsache im Mietvertrag Wohn- oder Geschäftsraum: In einer Wohnung muss man wohnen können, in einem Ladengeschäft Kunden empfangen, in einem Lager Gegenstände lagern.... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 256, OR 257g ff. Begriff des Mangels Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand: es fehlt die Tauglichkeit zum vorausgesetzten... weiterlesen
Mieter hat schriftlich dem Vermieter ein Herabsetzungsbegehren zu stellen: » Musterschreiben Mietzinssenkung Bezifferung Herabsetzungsanspruch (in Franken oder Prozent) Hinweis auf 30-tägige Frist zur Stellungnahme mit... weiterlesen
Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert: Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt Senkung des Referenzzinssatzesum 1/4 ist... weiterlesen
Kumulierung relativer und absoluter Erhöhungsgründe Relative Anpassungsgründe können kumuliert werden. Absolute Anpassungsgründe können nicht kumuliert werden (Vermieter hat sich zu entscheiden zwischen Nettorendite-, Bruttorenditeberechnung oder... weiterlesen
Zulässiger Ertrag aus der Mietsache (OR 269) Kostendeckende Bruttorendite Orts- und Quartierüblichkeit Relative Kriterien; vgl. Schema «Relative Kriterien resp. Anpassungsgründe»... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen: OR 269 ff. und VMWG Bestimmungen gelten für: Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume Nichtlandwirtschaftliche Pacht Innominatverträge, welche im Wesentlichen die Überlassung von Wohn-... weiterlesen
Es gibt zwei Methoden zur Bestimmung des Mietzinses: Absolute Methode Überprüfung, ob der Mietzins an sich missbräuchlich ist Beurteilung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung per... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage: OR 270a Hier finden Sie folgende Informationen zur Mietzinsherabsetzung im laufenden Mietverhältnis: Anwendungsbereich von OR 270a Methoden zur Mietzinsbestimmung Anpassungsgründe Kumulierung und Kompensation... weiterlesen
» OR 253 ff.: Die Miete » VMWG 10 ff. Allgemeines In zwei Konstellationen ist eine Senkung resp. Reduktion des Mietzinses möglich: Mietzinsherabsetzung im Sinne... weiterlesen
Der Mieter kann eine Senkung resp. Reduktion des Mietzinses verlangen, wenn sich die Berechnungsgrundlagen (z.B. Senkung des Hypothekarzinssatzes) geändert haben oder wenn das Mietobjekt mangelhaft... weiterlesen