Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Notariatsrecht
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Fazit

Das schweizerische Notariatsrecht bewegt sich – trotz der historisch kantonal unterschiedlich strukturierten Organisationssysteme (Freiberufliches Notariat, Amtsnotariat, kombinierte Systeme usw.) – aufgrund der Mehrsprachigkeit der Schweiz... weiterlesen

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Notariatsverzeichnis

Kanton Aargau Kanton Appenzell-Innerrhoden Kanton Basel-Land Kanton Basel-Stadt Kanton Bern Kanton Freiburg Kanton Genf Kanton Glarus Kanton Graubünden Kanton Jura Kanton Luzern Kanton Neuenburg Kanton... weiterlesen

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Notariatsverbände

Wie bei anderen Berufsgattungen haben sich auch die Notare in der Schweiz zur Forschung und zur Hebung ihres Berufsstandes in lokalen Notariatsverbänden und diese wiederum... weiterlesen

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Exkurs: Auslandbeurkundung

Der Exkurs zur Auslandbeurkundung wird entlang der folgenden Unterpunkte abgehandelt: Zulässigkeit der Beurkundung ausländischer Rechtsgeschäfte Anerkennung ausländischer Urkunden Gebührenvergleich Schweiz (Zürich) – Deutschland Praxistipps »... weiterlesen

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Aufsicht

Einleitung Jeder Kanton gestaltet sein Aufsichts- und Disziplinarwesen selber: Organisation Disziplinarverfahren Organisation Allgemeines Die Kantone haben ihre Aufsichts- und Disziplinarwesen völlig unterschiedlich und individuell organisiert... weiterlesen

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Strafrechtliche Haftung

Begriff Rechtsgrundlagen Strafbarkeit Straftatbestände Je nach Notariatsorganisation anzutreffende Delikte Rechtsfolgen Notare werden bei Begehung von Amts- oder Berufsdelikten bestraft: Begriff Bestrafung für eine Handlung oder... weiterlesen

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Zivilrechtliche Haftung

Begriff Rechtsgrundlagen Haftungsvoraussetzungen Schadenersatzberechtigte Hilfspersonenhaftung (Haftung für Angestellte) Exkulpationsgründe Verjährung Haftpflichtfälle Kasuistik Der freiberufliche Notar oder beim Amtsnotariat der Staat haben für den Schaden einzustehen,... weiterlesen

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Notaren-Haftung

Einleitung Haftung heisst grundsätzlich „Einstehenmüssen für ein Unrecht“. Die Zwecke dieser „Haftungen“ sind: Zivilrechtliche Haftung Wiedergutmachung von Vermögenseinbussen Disziplinarische Haftung Beobachtung der Notarspflichten Strafrechtliche Haftung... weiterlesen

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Honorarinkasso

Die Einforderung des Notaren-Honorars beschlägt folgende Themen: Rechnungsstellung Pauschalrechnung Kantonale Vorschrift vorbehalten Honorardetail auf Verlangen Begehren binnen angemessener Frist (zeitliche Nähe heute IT-bedingt nicht mehr... weiterlesen

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Honorarhöhe

Die Höhe des Honorars wird in der Regel durch einen kantonalen Erlass bestimmt und ist von Kanton zu Kanton verschieden: Kantonale Erlasse Tarifgesetze Tarifverordnungen Kantonsparlaments-Erlasse... weiterlesen

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Honorarschuldner

Für die Honorierung des Notars gilt grundsätzlich folgendes: Honorarschuldner der Auftraggeber Solidarische Haftbarkeit bei zweiseitigen Rechtsgeschäften haften beide Vertragsparteien, nach OR 403 bei ausdrücklicher Erwähnung... weiterlesen

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Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich übt der Notar als Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit staatliche Befugnisse aus, weshalb primär zwischen ihm und seinem oder seinen Klienten ein öffentlich-rechtliches Verhältnis entsteht... weiterlesen

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Begriff

Das Honorar (aus dem Lateinische: Honorarium = Ehrengabe, Ehrensold oder auch Belohnung), bundeszivilrechtlich die „Vergütung“ (= Terminus des Auftragsrechts), ist die Gegenleistung für die Dienstleistungen... weiterlesen

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Honorar

Einleitung Für die Dienstleistungen des Notars ist ein Honorar geschuldet, für welches folgende Parameter zu beachten sind: Begriff Rechtsgrundlagen Honorarschuldner Honorarhöhe Honorarinkasso Weiterführende Informationen Auftrag... weiterlesen

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Urkundenform

Es ist Sache der Kantone, vorzuschreiben in welcher Form auf ihrem Gebiet die Urkunden abzufassen sind (SchlTzZGB 55). Die Verfahren sind in den Kantonen zwar... weiterlesen

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Beurkundungsverfahren

Grundsätzlich bestimmen die Kantone, in welcher Weise auf ihrem Gebiete die öffentliche Beurkundung hergestellt wird (SchlTzZGB 55). Dabei lassen sich folgende Verfahrensschritte und Massnahmen feststellen:... weiterlesen

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Zweck

Als Zweck der öffentlichen Beurkundung gilt: Klare (und wahre) Feststellung von Willenserklärungen und Tatsachen Schutz der Parteien beim Vertragsschluss, insbesondere vor Übereilung Verkehrssicherheit Erhöhte Beweisfunktion... weiterlesen

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Begriff

Kurzdefinition Die öffentliche Beurkundung ist das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen der Parteien in einer besonderen Form durch den Notar. ev. künftige Legaldefinition „Eine öffentliche... weiterlesen

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Öffentliche Beurkundung

Einleitung Das Verfahren der öffentlichen Beurkundung ist der Prozess, in dem die Urkundsperson (Notar) die Willenserklärungen oder Tatsachen in der Urkunde festhält: Begriff Zweck Beurkundungsverfahren... weiterlesen