Der Notar muss bei Verletzung seiner Amts-, Berufs- und Standespflichten – nebst zivil- und strafrechtlicher Haftung – für seine Unrechtsbegehung disziplinarisch einstehen:
Die Disziplinar-Voraussetzungen und –Massnahmen werden erläutert unter:
Notariatsrecht
Der Notar muss bei Verletzung seiner Amts-, Berufs- und Standespflichten – nebst zivil- und strafrechtlicher Haftung – für seine Unrechtsbegehung disziplinarisch einstehen:
Die Disziplinar-Voraussetzungen und –Massnahmen werden erläutert unter: