Streitverkündung im Schlichtungsverfahren
Will eine Partei im Fall ihres Unterliegens eine Drittperson belangen oder befürchtet Ansprüche dieser Drittperson, kann sie dieser bereits im Schlichtungsverfahren den Streit verkünden (ZPO... weiterlesen
Will eine Partei im Fall ihres Unterliegens eine Drittperson belangen oder befürchtet Ansprüche dieser Drittperson, kann sie dieser bereits im Schlichtungsverfahren den Streit verkünden (ZPO... weiterlesen
Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen verrechnet werden (OR 120 ff.). Erklärt der Beklagte die Verrechnung, verlangt er nichts vom Kläger, sondern macht nur das Erlöschen... weiterlesen
Eine Widerklage kann bereits im Schlichtungsverfahren angehoben werden (ZPO 209 Abs. 2 lit. b). Klage des Beklagten (und Widerklägers) gegen den Kläger (und Widerbeklagten) Die... weiterlesen
Einleitung Können sich die Parteien vor Friedensrichter nicht einigen und hält die klagende Partei an ihrer Anspruchs-Geltendmachung fest, wird die sog. „Klagebewilligung“ zum Thema: Grundsatz... weiterlesen
Einleitung Jedes Schlichtungsverfahren hat zu einem Ende zu kommen und abgeschlossen zu werden. Nachfolgend sind einerseits die verschiedenen Abschlussvarianten darzulegen und andererseits auf die wichtigsten... weiterlesen
Es besteht der Grundsatz des flexiblen Verfahrensabschlusses. Die Gesamtdauer des Schlichtungsverfahrens ist auf eine Zeitdauer von längstens 12 Monate begrenzt (vgl. ZPO 203 Abs. 4)... weiterlesen
Bleibt der Kläger der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt... weiterlesen
Die Ausführungen der Parteien gelten als vertraulich und können grundsätzlich später im Erkenntnisverfahren nicht verwendet werden (Art. 205 ZPO). Dies ermöglicht den Parteien, die Streitsache... weiterlesen
Die Parteien müssen grundsätzlich persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen. Sie können sich durch einen Rechtsbeistand begleiten lassen. Ein persönliches Erscheinen ist dennoch erforderlich. Nicht persönlich erscheinen... weiterlesen
Im Schlichtungsverfahren sind die Beweismittel beschränkt (ZPO 203 Abs. 2): Urkunden Augenschein Weitere Beweismittel werden nur abgenommen, wenn dadurch das Verfahren nicht wesentlich verzögert wird.... weiterlesen
Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist mündlich. Die Schlichtungsbehörde lädt nach Erhalt des Schlichtungsbegehrens die Parteien zur mündlichen Schlichtungsverhandlung vor (Art. 203 ZPO). Die Verhandlung... weiterlesen
Grundsatz: persönliche Teilnahme Die Parteien müssen persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen (vgl. ZPO 204 Abs. 1). Die Begleitung durch einen Rechtsbeistand oder eine Vertrauensperson ist zulässig... weiterlesen
Die Schlichtungsbehörde hat der Gegenpartei das Schlichtungsgesuch unverzüglich zuzustellen und gleichzeitig die Parteien zur Vermittlung vorzuladen (vgl. ZPO 202 Abs. 3). Die Vorladung hat folgende... weiterlesen
Form Das Schlichtungsgesuch kann in folgenden Formen anhängig gemacht werden: schriftlich mit Unterschrift elektronisch mündlich (Vorsprache bei der Schlichtungsbehörde und Mitteilung zu Handen des Protokolls)... weiterlesen
Mit Einreichung des Schlichtungsgesuches bei der Schlichtungsbehörde wird die Klage rechtshängig (Art. 62 ZPO). Die Rechtshängigkeit hat folgende Wirkungen: Fixierungswirkung: Das im Zeitpunkt der Klageeinleitung... weiterlesen
Der Kläger leitet das Schlichtungsverfahren ein, indem er bei der örtlich zuständigen Schlichtungsbehörde ein schriftliches oder mündliches Schlichtungsgesuch stellt (Art. 202 ZPO). Das Begehren muss... weiterlesen
Die ZPO behandelt die Folgen einer örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit nicht. Grundsätzlich sollte die Schlichtungsbehörde ihre örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen. Im Falle ihrer Unzuständigkeit... weiterlesen
Änderungen am Schlichtungsverfahren nach Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten Am 1. Juli 2006 trat in der Schweiz das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft. Während... weiterlesen
Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 wird das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO) vom Bund geregelt. Für Streitigkeiten Miet- und Pachtstreitigkeiten... weiterlesen
Gegen Entscheide der Schlichtungsbehörde steht das Rechtsmittel der Beschwerde offen. Die Schlichtungsbehörde ist nur im Bereich von vermögensrechtlichen Streitigkeiten entscheidkompetent, weshalb nur die Beschwerde an... weiterlesen