Ermessungsveranlagung aus der Buchführung
Die (eidgenössische oder kantonale) Steuerbehörde ist berechtigt, eine Ermessensveranlagung vorzunehmen, wenn die Ergebnisse der Buchhaltung markant von den dem Fiskus zur Verfügung stehenden Erfahrungszahlen abweichen:... weiterlesen