Fälschung von Ausweisen
Begriff Der Fälschung von Ausweisen macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften besonderer Art fälscht oder... weiterlesen
Begriff Der Fälschung von Ausweisen macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften besonderer Art fälscht oder... weiterlesen
Begriff Dieser Tatbestand sanktioniert den Gebrauch eine in strafbarer Weise hergestellten unechten oder unwahren Urkunde zu Täuschungszwecken. Gesetzliche Grundlage Art. 251, Ziff. 1 Abs. 2... weiterlesen
Begriff Falschbeurkundung bedeutet, dass der Täter einer echten Urkunde einen unwahren Inhalt verleiht. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB... weiterlesen
Begriff Urkundenfälschung bedeutet das Herstellen einer unechten Urkunde. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB Urkundenfälschung 1. Wer in der Absicht,... weiterlesen
Nicht jedes Schriftstück stellt eine strafrechtlich relevante Urkunde dar. Eines Urkundendelikts macht sich nur strafbar, wenn eine Urkunde strafrechtlichen Urkundencharakter aufweist. Eine Urkunde im strafrechtlich... weiterlesen
Schrifturkunde Als Schrifturkunde gilt jedes Schriftstück, das eine verständliche Erklärung verkörpert und zumindest für einen bestimmten Personenkreis als unmittelbar lesbares und verständliches System von Symbolen... weiterlesen
Legaldefinition Art. 110 StGB 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die... weiterlesen
Die Straftatbestände der Urkundendelikte bezwecken den Schutz des Vertrauens und der Zuverlässigkeit, welche einer Urkunde als Beweismittel im Rechtsverkehr entgegen gebracht wird. Geschützt wird damit... weiterlesen
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Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe (StGB 152) Der Täter erstattet in leitender Position einer Unternehmung in öffentlichen Mitteilungen, Berichten oder Vorlagen an die Gesellschafter unwahre... weiterlesen
Art. 110 StGB, Abs. 4 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.... weiterlesen
Einleitung zum Urkundenstrafrecht Das Urkundenstrafrecht sanktioniert strafbare Handlungen, welche die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Urkunden als Beweismittel im Rechtverkehr beeinträchtigen können. Diese Webseite enthält Informationen... weiterlesen