Einleitung zum Urkundenstrafrecht
Das Urkundenstrafrecht sanktioniert strafbare Handlungen, welche die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Urkunden als Beweismittel im Rechtverkehr beeinträchtigen können.
Diese Webseite enthält Informationen über die einzelnen Tatbestände der Urkundendelikte sowie strafprozessuale Fragen im Zusammenhang mit Urkundendelikten.
Übersicht über die Urkundendelikte
Das Strafgesetzbuch zählt folgende Tatbestände zu den Urkundendelikten:
- Urkundenfälschung (StGB 251 Ziff. 1 Abs. 2)
- Falschbeurkundung (StGB 251 Ziff. 1 Abs. 2)
- Gebrauchmachen einer gefälschten Urkunde (StGB 251 Ziff. 1 Abs. 3)
- Fälschung von Ausweisen (StGB 252)
- Erschleichung einer falschen Beurkundung (StGB 253)
- Unterdrückung von Urkunden (StGB 254)
- Urkundenfälschung im Amt (StGB 317)