Der Bundesrat (BR) hat in der vom 21.03.2020 bis zum 20.09.2020 geltenden «Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor» (COVID-Verordnung Kultur) zu Unrecht jegliche Beschwerdemöglichkeit für Betroffene ausgeschlossen. Das Bundesgericht (BGer) überweist die Beschwerde eines Unternehmens, dessen Entschädigungsgesuch abgewiesen wurde, zur Behandlung ans Kantonsgericht des Kantons Waadt. Sachverhalt Ein Unternehmen […]
Alte «COVID-Verordnung Kultur»: Vom BR zu Unrecht erfolgter Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit
