Erhöhung der Schattenwurf-Dauer auf maximal 3 Stunden Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat mit eindeutigem Votum (104 : 27) aufgrund einer Vorlage des Regierungsrates die sog. Schattenwurfregelung für Hochhäuser in der kantonalen Allgemeinen Bauverordnung gelockert: Hochhäuser in Zürich sollen neu drei Stunden Schatten werfen dürfen. Der Bau von Hochhäusern dürfte dadurch erleichtert und die städtebauliche […]
Kanton Zürich: Neue Schattenwurfregelung für Hochhäuser