StG ZH 3 Abs. 1 Einleitung Im konkreten Steuerstreitfall ging es um Steuerdomizile. Die Zürcher Steuerbehörden machten geltend, das Hauptsteuerdomizil befinde sich infolge persönlicher Zugehörigkeit in Zürich. Der Steuerpflichtige machte geltend, er sei im Kanton Graubünden gemeldet und es befinde sich auch dort sein Lebensmittelpunkt bzw. sein Hauptsteuerdomizil; in Zürich befinde sich ein Nebensteuerdomizil bzw. […]
Hauptsteuerdomizil und Lebensmittelpunkt: Verlegung nach Frühpensionierung von Zürich nach Graubünden?