OR 266l Besteht die Vermieterschaft aus mehreren Personen, so müssen diese die Kündigung gemeinsam aussprechen oder sich durch eine bevollmächtigte Person, die im Namen und auf Rechnung aller Personen handelt, vertreten lassen. Die Kündigung nur durch eine der Vermieterpersonen ist nicht ausreichend. Quelle BGer 4A_193/2018 vom 27.07.2018 Weiterführende Informationen / Linktipps BGer 4A_193/2018 vom 27.07.2018 […]
Mietvertragskündigung: Kündigung durch Mitvermieter
