ZGB 712l Abs. 2 – Actio negatoria Einleitung Stockwerkeigentümer rügten, dass Leute von einer Gebäudeunterhaltsbrücke aus in ihre Wohnungen Einblick nehmen könnten, wenn die Brücke für Unterhaltsarbeiten am Gebäude begangen werden müsse. – Eine schwierige Ausgangslage und eine noch schwierigere Einordnungsfrage. Sachverhalt Parteien Verfahrensbeteiligte A.A.________ und B.A.________, Beschwerdeführer, gegen H.________ AG, Stockwerkeigentümergemeinschaft C.________, Beschwerdegegnerinnen, D.D.________ […]
Stockwerkeigentum: Störungen durch gemeinschaftliche Teile / Wer ist einzuklagen?