ZGB 679 Der Kanton als Eigentümer des Gewässergrundstücks haftet für Überschwemmungen infolge eines Anstiegs des Grundwasserspiegels, welcher durch den gewerbsmässigen Kiesabbau im Rhone-Flussbett, in einer grösseren Tiefe als vom Kanton bewilligt, verursacht wurde. Quelle BGE 4A_60/2017 vom 28.06.2017 Weiterführende Informationen / Linktipps BGE 4A_60/2017 | bger.ch Grundeigentümerhaftung (ZGB 679) Immissionen […]
Grundeigentümerhaftung unter Umständen auch bei öffentlichem Gewässer
