Vernehmlassungsfrist: 12.07.2019 Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 05.04.2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage beschlägt drei separate Themen: Vereinfachung der Eigenmittelberechnung für kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser Anpassung der komplex und aufwändig gewordenen nationalen Regulierung für Kleininstitute Anpassung der Risikogewichte für hoch belehnte inländische Wohnrenditeliegenschaften […]
Eigenmittelverordnung (ERV): Einfachere Eigenmittelberechnung, Hypotheken-Risikogewichtung bei Wohnrenditeliegenschaften + Kapitalanforderungen bei „Parent-Banken“