Gleichbehandlung durch Losziehung Auf Antrag mindestens eines Erben bildet das Gericht – sofern möglich – aus den Erbschaftssachen so viele Teile oder Lose, wie es im Nachlass Erben gibt. Die Verteilung der einzelnen Lose erfolgt primär nach Vereinbarung der Erbberechtigten. Können sich diese nicht einigen, wird durch Losziehung unter den Erben entschieden. In casu hatte […]
Erbteilung: Loszuteilung an die Erben nicht durch Richter, sondern durch Zufallsentscheid
