Keine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fahrzeughalter, nur Bussenzahlungspflicht Seit Inkraftsetzung der neuen Vorschriften für Widerhandlungen im Strassenverkehr im Bereich des Ordnungsbussenverfahrens über die Halterhaftung vom 01.01.2014 muss nicht mehr die Person bestraft werden, die die Widerhandlung begangen hat. Vielmehr kann der Fahrzeughalter bestraft werden, falls der Täter der Polizei nicht bekannt ist. Es ist weiterhin nicht […]
Halterhaftung für Lichtsignal-Missachtung