Übergangsrecht: Lageraufbrauchsfrist von 2 Jahren Inkrafttreten Die neuen „Swissness-Regeln“ treten am 01.01.2017 in Kraft. Übergangsregeln Dabei wurde für die Verwendung der altrechtlichen Herkunftsangabe folgendes Übergangsrecht festgesetzt: Industrieprodukte, die vor diesem Zeitpunkt hergestellt wurden und den Kriterien nach bisherigem Recht entsprechen Diese dürfen erstmals noch während maximal 2 Jahren ab Inkrafttreten in Verkehr gebracht werden (= […]
Swissness-Regeln ab 01.01.2017 in Kraft
