Gleiche Aufhaben, gleiche Rechtsstellung, aber schlankere Führungsstruktur Einleitung Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) (SR 425.1) soll es schlankere Führungsstrukturen erhalten. Die Aufgaben und die Rechtsstellung des Instituts bleiben die gleichen. Inhaltlich bringt also die Totalrevision des Gesetzes keine Veränderungen mit sich. Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte Mit den Schlussabstimmungen […]
Totalrevision des BG über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR)