VZG 34 + ZGB 818 Abs. 1 Ziffer 3 Wird ein Grundstück verwertet, kann die Vorfälligkeitsentschädigung (aus vorzeitiger Auflösung des Hypothekarkreditvertrages) nicht unter die grundpfandgesicherten Zinsen subsumiert werden. Quelle Bezirksgericht Imboden (GR) vom 08.12.2015, in: BlSchK 81 (2017) 37 ff. Weiterführende Informationen Vorfälligkeitsentschädigung Umfang der Pfandsicherheit Anmeldung der Lasten Hypothekarzinsen (Schuldzinsen) […]
Grundpfandrechte: Vorfälligkeitsentschädigungen sind keine grundpfandversicherten Zinsen
