SchKG 209 / SchKG 230a Bei der Durchführung einer konkursrechtlichen Spezialliquidation nach SchKG 230a gelangen die Regeln des Konkurses zur Anwendung, mit der Wirkung, dass der Zinsenlauf mit der Konkurseröffnung endet. Vgl. hiezu: BGer 5A_796/2016 vom 04.09.2017 Quelle LawMedia Redaktionsteam Weiterführende Informationen / Linktipps BGer 5A_796/2016 vom 04.09.2017 | bger.ch Spezialliquidation | konkurseinstellung-mangels-aktiven.ch Spezialliquidation […]
Spezialliquidation und Zinsenlauf