Verrechnung von Grundstücksgewinnen mit Geschäftsverlusten Im Kanton Zürich, mit monistischem System, konnten als einzigem Kanton bisher Geschäftsverluste nicht auf Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken angerechnet werden. In der Immobilienbranche wurde diese Benachteiligung als stossend und als Ungleichbehandlung mit ausserkantonalen Unternehmen mit Liegenschaften in anderen Kantonen empfunden. Das Bundesgericht hatte in BGE 2P.139/2005 vom 08.05.2006, […]
Neu Verlustverrechnung für Zürcher Unternehmen