Wurden angeordnete, geleistete, gemeldete und genehmigte Überstunden aufgrund einer Abrede oder fehlender Möglichkeiten (zB Betriebsaustritt) nicht durch entsprechende Freizeit kompensiert (sog. „Freizeitausgleich“), ist der Überstundenanspruch ausnahmsweise dem Arbeitnehmer auszuzahlen. Wie ist der Überstundenanspruch zu berechnen? Die Entschädigung für eine Überstunde berechnet sich auf Basis des Lohns zum Zeitpunkt, als die Überstunden entstanden sind: Berechnungsschritt 1 […]
Überstundenentschädigung: Wie wird gerechnet?