BGFA 12 lit. a Einleitung Ein sog. „Direktkontakt“ ist gegeben, wenn sich ein Anwalt unter Umgehung des Berufskollegen direkt an die Gegenpartei wendet oder mit ihr über die strittigen Themen verhandelt. Direktkontakte werden als unkorrekt betrachtet. Etliche alte kantonale Anwaltsgesetze enthielten ein Verbot von Direktkontakten, ebenso die Verbandsregeln SSR-SAV. Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der […]
Direktkontaktverbot: Eine allgemein verbindliche Berufspflicht