Kindesvertretung und Ablehnung Der Entscheid über die Ablehnung einer Kindesvertretung stellt einen Zwischenentscheid dar: Der Negativentscheid bewirkt für das Kind einen nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil, weshalb er beim Bundesgericht gestützt auf BGG 93 mit Beschwerde angefochten werden kann. Anhörung Art. 12 UN-KRK gibt dem Kind einen Anspruch auf Anhörung im Verfahren, nicht aber auf die […]
Massnahmeverfahren: Beschwerde des Kindes wegen Verweigerung einer Kindervertretung?