Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Lohn

Bei Managern setzt sich das Gehalt oft aus folgenden Lohnbestandteilen zusammen: Grundgehalt Boni Beteiligungsprogramme / Mitarbeiteroptionen Spesenvergütungen Geschäftsfahrzeug (Überstunden-Vergütungen) Gratifikationen oder 13. Monatlohn Abgangsentschädigungen (i.w.S.)... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Begriff und Erscheinungsformen

Begriff «Kadermitarbeiter» Kadermitarbeiter sind Angestellte in leitender Stellung. Synonyme für Kadermitarbeiter: Leitende Angestellte Höhere leitende Angestellte Führungskräfte Kaderpersonen Kaderleute Chefs Geschäftsleiter Konzernchef Topmanager Wirtschaftsführer Chief... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Grundlagen

Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1),... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Sozialversicherung

AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die ALV-Beiträge... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Arztbesuche

Der Gelegenheits-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche soweit möglich vor oder nach seinem Aushilfsengagement wahrnehmen.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Kettenarbeitsverträge

Definition Sog. Kettenverträge sind mehrere, ähnlich einer Blümchenkette aneinandergereihte, befristete Arbeitsverträge. Zulässigkeit Kettenverträge sind grundsätzlich zulässig. Als rechtmässig gelten Kettenverträge bei um vornherein klar befristetem... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Rahmenvertrag

Zur einfacheren Handhabung von Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeits-Verhältnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit dem Arbeitnehmer. Vorteile Die Parteien können sich so eine Grundordnung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Erscheinungsformen

Die Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeit ist motiviert arbeitnehmerseits als Überbrückungsjob zwischen zwei Festanstellungen Engagement eines Werkstudenten während der Semesterferien Folge der eigenen Arbeitsphilosophie arbeitgeberseits als Projektjob... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Grundlagen

Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Art.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Mehrfachbeschäftigungen

Allgemeines Eine Mehrfachbeschäftigung ist nach dem ArG grundsätzlich zulässig. verlangt von den mehreren Arbeitgebern eine Ueberwachung, damit nicht überschritten werden Arbeitszeit nach ArG Arbeits- und... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Sozialversicherung

AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die AlV-Beiträge sind... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Arztbesuche

Der Teilzeit-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeit wahrnehmen, je mehr je geringer das Pensum ist.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Überstundenarbeit

Grundsatz Jede Arbeitsleistung, die über die vereinbarte  Arbeitszeit hinaus erbracht wird, ist mit einem Zuschlage von 25 % zu entschädigen. Ausnahme Schriftliche Wegbedingung des Lohn-Zuschlages... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Feiertage

Grundsatz Es besteht weder für Voll- noch für Teilzeitstellen eine Pflicht die Feiertage zu entschädigen. Im Monatslohn angestellte Arbeitnehmer: üblicherweise wird ihnen die den Sonntagen... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Ferienanspruch

Grundsätze Der Ferienanspruch von Teilzeitbeschäftigten ist – bei regelmässigem Einsatz – derselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten. Der während den Ferien geschuldete Lohn entspricht – bei Fixlohn... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Lohnzahlungspflicht

Kapovaz Der Lohn sollte sich hier zusammensetzen aus dem Grundlohn bzw. Stundlohn und einer Rufbereitschaftsentschädigung, separat ausgewiesen und abgerechnet. Pikettdienst Es ist die gewöhnliche Entschädigung... weiterlesen