Sanktion bei Begründungsverweigerung
Bei Verletzung der Begründungspflicht sind folgende Massnahmen denkbar: Realerfüllungsanspruch gerichtliche Durchsetzung der Begründungspflicht ggf. unter Strafandrohung (StGB 292) Verlängerung der Einsprachefrist von OR 336b Abs.... weiterlesen