Übergang einzelner Rechte
OR 333 Abs. 4 befasst sich mit dem Übergang einzelner Rechte aus dem Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis auf... weiterlesen
OR 333 Abs. 4 befasst sich mit dem Übergang einzelner Rechte aus dem Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis auf... weiterlesen
Zum Schutz des Arbeitnehmers hat der Gesetzgeber zwingend vorgesehen (vgl. OR 362), dass bei Betriebsnachfolge zeitlich beschränkt eine Solidarhaftung des bisherigen Arbeitgebers und des Erwerbers für die... weiterlesen
Mit der Annahme der Betriebsübernahme durch den Arbeitnehmer besteht das bisherige Arbeitsverhältnis mit unveränderten Bedingungen fort Vgl. OR 333 Abs. 1; GEISER THOMAS / MÜLLER... weiterlesen
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Informationspflicht Die Informationspflicht umfasst den (Rechts-)Grund des Übergangs; unternehmerische Erwägungen für Übergang; Identität des Erwerbers; die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die... weiterlesen
Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten mit dem Tage der Betriebsnachfolge... weiterlesen
Ist auf das übertragene Arbeitsverhältnis ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anwendbar, so muss der Betriebs-Erwerber diesen während eines Jahres einhalten, sofern der GAV nicht vorher abläuft oder... weiterlesen
Arbeitsverhältnis-Übergang Ein Übergang des ganzen Arbeitsverhältnisses wird von praktischer Bedeutung, wenn der Arbeitgeberbetrieb auf einen neuen Rechtsträger übergeht (sog. «Betriebsnachfolge»), kraft Gesetzes (Erbfolge) oder kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung... weiterlesen
Der Grundtatbestand von OR 333 ist, dass der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten überträgt oder übergeht: OR 333 Übergang des Arbeitsverhältnisses... weiterlesen
Die Betriebsübernahme oder eines Teils davon, ist anzutreffen aufgrund: eines Vertrages eines Fusionstatbestands wie Unternehmensfusion Unternehmensspaltung Vermögensübertragung Rechtsformumwandlung. Literatur GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND /... weiterlesen
Grundsätzlich können Betriebsübernahmen aufgrund folgender Rechtstitel den Rechtsträger wechseln: Nach Vertragsrecht Geschäftsübertragung nach OR 181 Übertragung des Betriebs als Geschäft mit Aktiven und Passiven (OR... weiterlesen
Je nach Wirtschaftslage und Marktverwerfungen sind Betriebsübernahmen mehr oder weniger anzutreffen. Bei der Unternehmensnachfolge sind Betriebsübernahmen oft anzutreffenden Deals. Weiterführende Informationen Unternehmensnachfolge Share Deal ... weiterlesen
Schutz von Arbeitsplätzen Regelung des Betriebsübergangs hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse... weiterlesen
Der Arbeitnehmer soll bei einem Wechsel des Betriebsinhabers (= Arbeitgeber) geschützt werden, weshalb nur der Arbeitnehmer den Übergang seines Arbeitsverhältnisses ablehnen kann.... weiterlesen
Die beteiligten Parteien haben ein übereinstimmendes Ziel und jede Partei für sich Individualziele: Allgemein Fortbestandssicherung des Betriebs oder eines Betriebsteils Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Arbeitnehmer... weiterlesen
Arbeitgeberseitig Einseitig zulasten des Arbeitgebers zwingender Übergang aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt. Arbeitnehmerseitig... weiterlesen
Betriebsübergang von aufrechtstehender Gesellschaft = Übergang oder Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils von einer nicht insolventen Gesellschaft an einen Vertragspartner. Weiterführende Informationen Betriebsübernahme von aufrechtstehender... weiterlesen
Art. 333 OR Art. 333a OR Art. 333b OR Art. 333 OR 1 Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so... weiterlesen
Die Frage nach der Anwendbarkeit von OR Art. 333 stellt sich nicht nur beim Verkauf von Unternehmen, sondern auch bei Outsourcing-Projekten und Übernahmen im Insolvenzverfahren. OR Art. 333 ist auch im... weiterlesen
Betriebsübernahme = Übertragung oder Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils samt den Arbeitsverhältnissen von Gesetzes wegen (Fusionsgesetz) oder kraft Vereinbarung auf eine andere Arbeitgeberpartei.... weiterlesen