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Wenn OR Art. 333 zur Anwendung kommt, handelt es sich um eine Umstrukturierung. In OR Art. 333 sind die Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber der Personalvorsorge und die Übertragung derselben auf eine neue Personalvorsorgeeinrichtung... weiterlesen
Die Regeln zum Betriebsübergang dienen der Erhaltung von Arbeitsplätzen. Eine Betriebsübertragung bzw. die Übertragung eines Betriebsteils kann bei geeigneten Voraussetzungen für alle Beteiligten, d.h. für... weiterlesen
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Folgen für den Arbeitnehmer Automatischer Übergang, solange der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich ablehnt. Bei Ablehnung wird das Arbeitsverhältnis auf den Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst. Der Arbeitnehmers kann Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis wahlweise beim alten... weiterlesen
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OR 333 Abs. 4 befasst sich mit dem Übergang einzelner Rechte aus dem Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis auf... weiterlesen
Zum Schutz des Arbeitnehmers hat der Gesetzgeber zwingend vorgesehen (vgl. OR 362), dass bei Betriebsnachfolge zeitlich beschränkt eine Solidarhaftung des bisherigen Arbeitgebers und des Erwerbers für die... weiterlesen
Mit der Annahme der Betriebsübernahme durch den Arbeitnehmer besteht das bisherige Arbeitsverhältnis mit unveränderten Bedingungen fort Vgl. OR 333 Abs. 1; GEISER THOMAS / MÜLLER... weiterlesen
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Informationspflicht Die Informationspflicht umfasst den (Rechts-)Grund des Übergangs; unternehmerische Erwägungen für Übergang; Identität des Erwerbers; die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die... weiterlesen
Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten mit dem Tage der Betriebsnachfolge... weiterlesen
Ist auf das übertragene Arbeitsverhältnis ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anwendbar, so muss der Betriebs-Erwerber diesen während eines Jahres einhalten, sofern der GAV nicht vorher abläuft oder... weiterlesen
Arbeitsverhältnis-Übergang Ein Übergang des ganzen Arbeitsverhältnisses wird von praktischer Bedeutung, wenn der Arbeitgeberbetrieb auf einen neuen Rechtsträger übergeht (sog. «Betriebsnachfolge»), kraft Gesetzes (Erbfolge) oder kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung... weiterlesen
Der Grundtatbestand von OR 333 ist, dass der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten überträgt oder übergeht: OR 333 Übergang des Arbeitsverhältnisses... weiterlesen
Die Betriebsübernahme oder eines Teils davon, ist anzutreffen aufgrund: eines Vertrages eines Fusionstatbestands wie Unternehmensfusion Unternehmensspaltung Vermögensübertragung Rechtsformumwandlung. Literatur GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND /... weiterlesen
Grundsätzlich können Betriebsübernahmen aufgrund folgender Rechtstitel den Rechtsträger wechseln: Nach Vertragsrecht Geschäftsübertragung nach OR 181 Übertragung des Betriebs als Geschäft mit Aktiven und Passiven (OR... weiterlesen
Je nach Wirtschaftslage und Marktverwerfungen sind Betriebsübernahmen mehr oder weniger anzutreffen. Bei der Unternehmensnachfolge sind Betriebsübernahmen oft anzutreffenden Deals. Weiterführende Informationen Unternehmensnachfolge Share Deal ... weiterlesen
Schutz von Arbeitsplätzen Regelung des Betriebsübergangs hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse... weiterlesen