LAWINFO

Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

QR Code

Zürcher Skala

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung, Lohnfortzahlungsskalen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die revidierte Zürcher Skala des Arbeitsgerichtes Zürich (AGer Zch):

Dauer des Arbeitsverhältnisses Lohnanspruch
  Zürcher Skala
4-12 Monate 3 Wochen
2 Jahre 8 Wochen
3 Jahre 9 Wochen
4 Jahre 10 Wochen
5 Jahre 11 Wochen
6 Jahre 12 Wochen
7 Jahre 13 Wochen
8 Jahre 14 Wochen
9 Jahre 15 Wochen
10 Jahre 16 Wochen
11 Jahre 17 Wochen
12 Jahre 18 Wochen
13 Jahre 19 Wochen
14 Jahre 20 Wochen
15 Jahre 21 Wochen
16 Jahre 22 Wochen
17 Jahre 23 Wochen
18 Jahre 24 Wochen
19 Jahre 25 Wochen
20 Jahre 26 Wochen
21 Jahre 27 Wochen
22 Jahre 28 Wochen
23 Jahre 29 Wochen
24 Jahre 30 Wochen
25 Jahre 31 Wochen
26 Jahre 32 Wochen
27 Jahre 33 Wochen
28 Jahre 34 Wochen
29 Jahre 35 Wochen
30 Jahre 36 Wochen
31 Jahre 37 Wochen
32 Jahre 38 Wochen
33 Jahre 39 Wochen
34 Jahre 40 Wochen
35 Jahre 41 Wochen
36 Jahre 42 Wochen
37 Jahre 43 Wochen
38 Jahre 44 Wochen
39 Jahre 45 Wochen
40 Jahre 46 Wochen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.