Definitiver Erlass und Aushang
Nach Anhörung und Bereinigung des BO-Entwurfes wird der definitive BO-Erlass 1. gut sichtbar ausgehängt 2. den Arbeitnehmern ausgehändigt. Inkraftsetzung Mit dem Aushang tritt die Betriebsordnung... weiterlesen
Nach Anhörung und Bereinigung des BO-Entwurfes wird der definitive BO-Erlass 1. gut sichtbar ausgehängt 2. den Arbeitnehmern ausgehändigt. Inkraftsetzung Mit dem Aushang tritt die Betriebsordnung... weiterlesen
Erlässt der Arbeitnehmer die Betriebsordnung (BO) einseitig, so hat er vorgängig der Arbeitnehmervertretung ein Mitspracherecht bei den Themen des Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (vgl. MitwG... weiterlesen
Die Betriebsordnung (BO) wird schriftlich vereinbart zwischen Arbeitgeber und frei gewählter Vertretung der Arbeitnehmer oder nach Anhörung der Arbeitnehmer erlassen (vgl. ArG 37 Abs. 4)... weiterlesen
Allgemeines Die Betriebsordnung (BO) ist das Instrument für einen bestimmten, eng umgrenzten Regelungsbereich: die Betriebssicherheit Regelungsinhalt Die Betriebsordnung (BO) hat Bestimmungen zu folgenden Themen zu... weiterlesen
Gesetz Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz ArG), SR 822.11 Gesetzesartikel V. Betriebsordnung ArG Art. 37 Aufstellung 1 Für industrielle Betriebe... weiterlesen
Muster: Konkurrenzverbotsklausel Arbeitsvertrag … Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines Konkurrenzverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers während 2 Jahren1 keine Anstellung... weiterlesen
Checkliste: Massnahmen beim Austritt eines Arbeitnehmers Checkliste: Massnahmen beim Austritt eines Arbeitnehmers Checkliste: Personalabwerbeverbot Form Formfrei Schriftform mindestens zu Beweiszwecken, aber noch besser als Gültigkeitserfordernis... weiterlesen
Bei der Personalabwerbung verwechseln die abwerbenden Arbeitgeber oft die Reputation des von der Abwerbung betroffenen Arbeitgebers mit jener des abzuwerbenden Arbeitnehmers. Schon mancher Arbeitnehmer war... weiterlesen
Kollektive Abwanderung Immer mehr Unternehmen werben ganze Mitarbeiter-Teams bei der Konkurrenz ab. Wirkung Die Abwerbung von Teams bewirkt dreierlei: Erwerb von Know How und Kundenkontakten... weiterlesen
Allgemein Folgende Vereinbarungen zwischen Bank (Arbeitgeber) und Bankangestellten können geschlossen werden: Konkurrenzverbot Der nachvertragliche Kundenkontakt zum Zwecke der Abwerbung ist unzulässig. Informationen zum Konkurrenzverbot Kundenschutzklausel... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Grundsätze und Schranken der Personal- und Kundenabwerbung. Folgendes ist jedoch sachbedingt zu beachten: Bankkundengeheimnis: Informationsaustausch nur unter den Teammitgliedern mit gleichen... weiterlesen
Strafrechtliche Schranken Von Interesse sind folgende Bestimmungen: StGB 162 Abs. 1: Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis StGB 158: Ungetreue Geschäftsbesorgung Mangels Verrat an einen Dritten ist die... weiterlesen
Grundlage Es gilt aufgrund von BankG 47 das Bankkundengeheimnis zu beachten. Bedenkliche und unbedenkliche Kontaktnahmen Zwar dient das Bankkundengeheimnis dem Bankkunden und nicht dem Kundenschutz... weiterlesen
Einleitung Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitnehmer von Banken einen wesentlichen Teil ihres Kundenportfolios mit zum neuen Arbeitgeber nehmen, oder es zumindest versuchen. Gründe sind: Hat... weiterlesen
Mit oder nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer empfiehlt sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – was folgt: Freistellung (auf Abruf: Eine „unwiderrufliche Freistellung“... weiterlesen
Viele Unternehmen sehen nicht zur Vermeidung der Kundenabwerbung, sondern auch zur Vermeidung von zu engen persönlichen Kontakten von Entscheidungsträgern und Kunden (mit Konditions- und Solvenzrisiken)... weiterlesen
Die Vermeidung der Kundenabwerbung beginnt mit der Berücksichtigung der dereinstigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses Gestaltung des Arbeitsvertrags Geheimnisschutzklausel + Konkurrenzverbot oder Geheimnisschutzklausel + Kundenschutzklausel und/oder Personalabwerbeverbot... weiterlesen
Der Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, seine Arbeitnehmer und Kunden vor Abwerbung zu schützen: Abwerbeverbote während bestehenden Arbeitsverhältnisses = Abwerbeverbote aus Treuepflicht Abwerbeverbote nach beendetem Arbeitsverhältnis... weiterlesen
Voraussetzungen Verleitung Ordentliche Vertragsauflösung Abwerbung mit verwerflichen Mitteln? zu verwerflichen Zwecken? Abwerbung mit verwerflichen Mitteln oder zu verwerflichen Zwecken Nachgenannte Verhaltensweisen können unlauteres Wettbewerbsverhalten darstellen:... weiterlesen
Voraussetzungen Ausnutzen Vertragsbruch Unlauterkeit Besondere Umstände Schädigungsabsicht aus barer Rachsucht Arglistige Lieferanten-Täuschung Persönliches Verhältnis des Schädigers zum verpflichteten Arbeitnehmer Beispiele besonderer Umstände In Lehre und... weiterlesen