Arrest und Pfändung
SchKG 278 / SchKG 281 Für den Fall, dass verarrestierte Gegenstände – von einem andern Gläubiger – gepfändet werden, nimmt der Arrestgläubiger von Gesetzes wegen... weiterlesen
SchKG 278 / SchKG 281 Für den Fall, dass verarrestierte Gegenstände – von einem andern Gläubiger – gepfändet werden, nimmt der Arrestgläubiger von Gesetzes wegen... weiterlesen
Die Abtretung nach SchKG 260 („SchKG 260-Abtretung“) ist ein konkursrechtliches Instrument des schweizerischen Rechts, womit zugelassene Konkursgläubiger das Recht zur Weiterverfolgung (Inkasso) eines illiquiden Aktivanspruchs der Masse oder zur Abwehren eines illiquiden Passivanspruchs der Masse (Schuld) im eigenen Namen und auf eigenes Risiko erhalten.... weiterlesen
SchKG 230a und SchKG 260 Die Abtretung von Nachlassaktiven aufgrund SchKG 230a muss nach anderen Kriterien beurteilt werden als die Abtretung von Rechtsansprüchen aufgrund SchKG... weiterlesen
SchKG 80 ff.; ZPO 241; OR 112 Im Rechtsöffnungsverfahren wird nicht über den materiellen Bestand der in Betreibung gesetzten Forderung befunden, sondern nur über deren... weiterlesen
Arrest = amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners Arrest bedeutet amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung. Mit dem Arrest... weiterlesen
Das Bankengspräch ist Teil der unternehmerischen Tätigkeit zur Sicherung und Optimierung der Unternehmensfinanzierung. Für die Fremdfinanzierung sind Kreditfaktoren massgeblich: Eigenkapital Bilanzstruktur Liquidität Profitabilität Verschuldungsquote Besicherung... weiterlesen
Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten kämpfen meist auch mit organisatorischen und administrativen Unzulänglichkeiten. Nur in den wenigsten Insolvenzen sind daher die Bücher so aussagekräftig, dass sie alle... weiterlesen
Offene Rechnungen – Kein Geld – Zahlungsunfähig? Natürliche und juristischen Personen: Bei Zahlungsunfähigkeit ist es möglich, sich im Sinne von SchKG 191 für insolvent zu... weiterlesen
Aufschub des Konkurses über eine Gesellschaft Der Aufschub des Konkurses über eine Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) ist möglich, wenn begründete Aussicht... weiterlesen
Sanierungsvarianten für Unternehmen Auf dieser Website finden Sie eine Gegenüberstellung der beiden Sanierungsvarianten für Unternehmen – Konkursaufschub und Nachlassstundung im Vergleich: Konkursaufschub Der Konkursaufschub schiebt... weiterlesen
Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn der Wert der Aktiven geringer ist als das Fremdkapital. Bei Überschuldung einer Gesellschaft ist das oberste Geschäftsführungsorgan verpflichtet, die Bilanz... weiterlesen
Das Institut der „Vermögensübertragung“ steht auch zur Verfügung bei Organisationen und Vorgängen, bei welchen die „Spaltung“ nicht zugelassen ist. Zielen, für welche Anpassungen der rechtlichen... weiterlesen
Teilvermögensübernahmen können zu einer Steuernachfolge führen. Die sonst mit Asset Deals im Normalfall einhergehende Haftungsbeschränkung ist im Falle einer Vermögensübertragung näher zu prüfen und ggf.... weiterlesen
Die Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers erhalten eine bessere Stellung als bis anhin, da das zuständige (Exekutiv-)Organ des übertragenden Rechtsträgers nach FusG 74 Abs. 1 den... weiterlesen
Der erweiterte Gläubigerschutz besteht darin, dass nach FusG 75 Abs. 1 der frühere Schuldner für die Dauer von drei Jahren mit dem Erwerber solidarisch hafte:... weiterlesen
Das Fusionsgesetz (FusG) normiert im 5. Kapitel, Art. 69 – 71, das Institut der „Vermögensübertragung“: Typuskriterien: Partielle Universalsukzession Aktiven- und Passiven-Uebernahme von Gesetzes wegen auf... weiterlesen
Die Zulässigkeit der Vermögensübertragung nach FusG setzt voraus: einen Aktivenüberschuss des übertragenen Vermögens gemäss Inventar (vgl. FusG 71 Abs. 2). Der Gesetzgeber versuchte die trotz... weiterlesen
Das Übertragungsinstrument der Vermögensinstrument hat eine beachtliche Verbreitung erfahren, v.a. im Umstrukturierung Verkauf oder Abspaltung von Produktebereichen Branchenteilen des Unternehmens, die nicht mehr zum Gruppen-Kernbereich... weiterlesen
Alles was Vorteile hat, hat auch Nachteile: Vorteile Erhebliche Übertragungserleichterung Einfachere Teilvermögensübertragung als mit der schwerfälligen obligationenrechtlichen Ordnung Keine Veränderung oder Zuweisung von Anteils- oder... weiterlesen
Allgemein Partielle Universalsukzession Einzelteile der Rechtsnatur Anwendungsmöglichkeit der Regeln der Universalsukzession für ein Teilvermögen, welches sonst auf dem Wege der Singularsukzession (und unter Beachtung der... weiterlesen