Provisorische Rechtsöffnung und Schuldbrief
Der Schuldbrief, welcher den Namen des Schuldners nicht wiedergibt, berechtigt nur dann zur provisorischen Rechtsöffnung für die Forderung...... weiterlesen
Der Schuldbrief, welcher den Namen des Schuldners nicht wiedergibt, berechtigt nur dann zur provisorischen Rechtsöffnung für die Forderung...... weiterlesen
SchKG 85 Die Kernpunkte in der Betreibungsaufhebungs-Streitsache 5A_216/2018 waren: Klageberechtigung Falls die Betreibung erloschen ist, kann die Betreibungsaufhebungsklage nicht mehr erhoben werden Klagezeitpunkt Die Betreibungsaufhebungsklage... weiterlesen
SchKG 72 Derjenige Betreibungsschuldner, der eine Zahlungsbefehl-Zustellung bestreitet, kann nicht nur Zweifel an der Zustellbescheinigung geltend machen, sondern hat zu beweisen, dass diese unrichtig ist.... weiterlesen
SchKG 17, SchKG 285 ff., ZGB 566 Abs. 1 Die Beschwerdeführer haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Ausschlagung des Nachlasses führt rückwirkend (ex tunc) zum Verlust... weiterlesen
SchKG 149 Abs. 2 / ZGB 8 Einleitung Im konkreten Fall ging es darum, dass der Verlustschein als einziges Beweismittel für Bestand und Höhe der... weiterlesen
Missbrauch von Konkursverfahren zur Schuldenentledigung Der Bundesrat hat am 26.06.2019 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet. Der Bundesrat will verhindern,... weiterlesen
SchKG 191 i.V.m. ZGB 2 Abs. 2 Die Insolvenzerklärung eines Privatschuldners gilt dann als rechtsmissbräuchlich, wenn sie einzig zum Ziel hat, die Verdienstpfändung des einzigen... weiterlesen
BAUMANN WERNER, Die Konkurseröffnung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Diss. Zürich 1979. BRAND ERNST, Ordentliche Konkursbetreibung, SJK Nr. 992. BÜNZLI KURT, Leitfaden zum... weiterlesen
AMONN KURT, Ungleichbehandlung der Gläubiger, ZBJV 1999, 252. AMONN KURT/WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. Auflage, Bern 2013, § 44 N 26. BREITSCHMID... weiterlesen
Die Mitteilung des Konkursamtes, mit welcher den Konkursgläubigern eine Frist von 10 Tagen angesetzt wird, um die Durchführung des Konkursverfahrens zu verlangen und einen Kostenvorschuss... weiterlesen
Der Gläubiger ist legitimiert, die Einstellungsverfügung des Konkursrichters mit (zivilprozessualer) Beschwerde anzufechten: Grundsätzlicher Beschwerdegrund Konkursrichter hat die Einstellung des Konkursverfahrens ohne gehörigen Antrag des Konkursamtes... weiterlesen
Der neue Konkurseröffnungsentscheid (mit neuem Konkurseröffnungsdatum) führt zu folgendem: In verfahrens-rechtlicher Hinsicht Grundsatz Verfahrens-rechtliche Schritte des ersten, wieder eingestellten Verfahrens gelten dem Grundsatze nach unmassgeblich,... weiterlesen
Über die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens entscheidet der Konkursrichter im summarischen Verfahren (vgl. ZPO 251 lit. a): Verfahren / Grundsätze Antragsteller Konkursamt Gläubiger Detailinformationen vide Wiedereröffnung... weiterlesen
Für eine Wiedereröffnung des Konkurses müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Neuentdeckte Vermögenswerte Definition Zur damaligen Masse gehörendes Aktivum, welches im eingestellten Konkursverfahren nicht bekannt war... weiterlesen
Antragsberechtigt sind: Konkursamt Amtliche Konkursverwaltung (Konkursamt) Antragsberechtigung / häufigster Fall Antragsberechtigung auch im Falle, wo eine ausseramtliche Konkursverwaltung bestand Ausseramtliche Konkursverwaltung u.E. keine Antragsberechtigung (Amtsstellung... weiterlesen
Für eine Wiedereröffnung des Konkurses ist derjenige Konkursrichter zuständig, der die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven verfügt hat. Literatur WALTHER FRIDOLIN, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts... weiterlesen
Die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens ist abzugrenzen von folgenden Nachkonkurs Nachkonkurs = Wiedereröffnung des durchgeführten Konkursverfahrens, weil nicht bekannte Massawerte gemeldet bzw. festgestellt wurden, die nun... weiterlesen
Keine gesetzliche Regelung, aber Praxis von Lehre und Rechtsprechung Literatur LORANDI FRANCO, Wiedereröffnung des Konkurses, in: AJP 2018, S. 56 f. Judikatur BGE 53 III... weiterlesen
Begriff Wiedereröffnung des Konkurses = Wiederaufnahme eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens aufgrund neu entdeckter Vermögenswerte, die der alten Masse zugehören und die Verfahrenskosten decken ... weiterlesen
Einleitung Im SchKG ist die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens nicht vorgesehen. Lehre und Rechtsprechung gehen von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Wiedereröffnung des Konkurses... weiterlesen