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Konkurseinstellung mangels Aktiven

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Konkurseinstellung mangels Aktiven
Stichworte:
Konkurseinstellung mangels Aktiven
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für eine Wiedereröffnung des Konkurses müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Neuentdeckte Vermögenswerte

  • Definition
    • Zur damaligen Masse gehörendes Aktivum, welches im eingestellten Konkursverfahren nicht bekannt war oder damals als wertlos eingeschätzt wurde und alle dessen anspruchsbegründenden Tatsachen bekannt sein müssen
  • Nachweis
    • Es dürfen an die Neuentdeckung und deren Nachweis Keine strengen Anforderungen gestellt werden; eine Glaubhaftmachung sollte genügen
  • Wissensträger
    • ehemals zuständige Konkursverwaltung
      • Konkursamt
        • ev. ausseramtliche Konkursverwaltung (falls die Gläubiger eine solche berufen haben)
      • ausserordentliche Konkursverwaltung (direkt vom Konkursrichter berufen)

Zugehörigkeit zur bisherigen Konkursmasse

  • Erfordernis der Zugehörigkeit zur ursprünglichen Konkursmasse
    • Der neu bzw. nachträglich entdeckte Vermögenswert muss zur eingestellten Konkursmasse gehört haben
  • Neues Vermögen
    • Für neues Vermögen gilt e contrario keine Möglichkeit für eine Wiedereröffnung; es wäre eine neu Konkurseröffnung zu initiieren

Deckung der Verfahrenskosten

  • Pflicht des Konkursamtes zur Abklärung der Verfahrenskosten-Deckung
    • Wiederum hat die Konkursverwaltung zu prüfen, ob die liquiden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen
  • Mittelherkunft / Mittelart
    • Noch vorhandene Mittel unter Berücksichtigung des neu entdeckten Vermögenswertes, je in liquider Form
  • Mittelumfang
    • Die liquiden Mittel müssen ausreichen, um mindestens die Kosten der Verfahrensdurchführung im summarischen Verfahren zu decken
  • Detailinformationen

Literatur

  • Allgemein
    • LORANDI FRANCO, Wiedereröffnung des Konkurses, in: AJP 2018, S. 56 ff.
  • Neuentdeckte Vermögenswerte
    • Definition
      • WINKLER THOMAS, Wiedereröffnung des Konkurses, Nachkonkurs, oder Einzelzwangsvollstreckung? Rechtliche Möglichkeiten bei nachträglich entdecktem Vermögen, in: Petr Breitschmid / Ingrid Jent-Sörensen / Miguel Sogo / Hans Schmid (Hrsg.), Tatsachen – Verfahren – Vollstreckung, Festschrift für Isaak Meier, Zürich/Basel/Genf 2015, 838
      • STOCKER Christoph Rudolf, Entscheidungsgrundlagen für die Wahl des Verfahrens im Konkurs, Diss. Zürich 1985, S. 186 f.
    • Nachweis
      • JAEGER CARL / WALDER HANS ULRICH / KULL THOMAS m. / KOTTMANN MARTIN, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Band II, Konkursrecht, Arrest, Miete und Pacht, Paulianische Anfechtung, Nachlassvertrag und Notstundung, Besondere Ordnungen, 3. Auflage, Zürich 1993, N 1 zu SchKG 230
    • Wissensträger
      • STOCKER Christoph Rudolf, Entscheidungsgrundlagen für die Wahl des Verfahrens im Konkurs, Diss. Zürich 1985, S. 187
      •  
  • Zugehörigkeit zur bisherigen Konkursmasse
    • WINKLER THOMAS, Wiedereröffnung des Konkurses, Nachkonkurs, oder Einzelzwangsvollstreckung? Rechtliche Möglichkeiten bei nachträglich entdecktem Vermögen, in: Petr Breitschmid / Ingrid Jent-Sörensen / Miguel Sogo / Hans Schmid (Hrsg.), Tatsachen – Verfahren – Vollstreckung, Festschrift für Isaak Meier, Zürich/Basel/Genf 2015, 838
  • Deckung der Verfahrenskosten
    • JAEGER CARL / WALDER HANS ULRICH / KULL THOMAS m. / KOTTMANN MARTIN, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Band II, Konkursrecht, Arrest, Miete und Pacht, Paulianische Anfechtung, Nachlassvertrag und Notstundung, Besondere Ordnungen, 3. Auflage, Zürich 1993, N 4 zu SchKG 230

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