Ausgleichungsobjekte
Ausgleichungsobjekte gemäss ZGB 626 Abs. 1 Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers Unentgeltliche Zuwendungen Ausgleichungsfälle von ZGB 626 Abs. 2 Heiratsgut und Ausstattungen Zuwendungen für die Existenzgründung,... weiterlesen
Ausgleichungsobjekte gemäss ZGB 626 Abs. 1 Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers Unentgeltliche Zuwendungen Ausgleichungsfälle von ZGB 626 Abs. 2 Heiratsgut und Ausstattungen Zuwendungen für die Existenzgründung,... weiterlesen
Grundsätze Ausgleichungsberechtigte(r) Ausgleichungsberechtigte Personen und deren Rechtsnachfolger Überlebender Ehegatte des Erblassers» umstritten, vgl. BGE 77 II 230; BGE 5A_141/2007, Erw. 9.2 Ausgleichungsverpflichteter Vorempfänger oder seine... weiterlesen
Ausgleichungsvoraussetzung bilden: Ausgleichungs-Subjekte Ausgleichungs-Objekte Ausgleichungspflicht Gesetz: Stillschweigen des Erblassers Gesetzliche Ausgleichungspflicht Ausgleichungsanordnung Erblasser: Ausgleichungsanordnung (positive Anordnung) Ausnahmen: Begünstigungsabsicht des Erblassers (ZGB 629 Abs. 1) Begünstigungsvermutung... weiterlesen
Gleichbehandlung der Erben (stillschweigende oder ausdrückliche Ausgleichungsanordnung) Bewusste Ungleichbehandlung (Ausgleichungsdispens) Vorbereitung der Erbteilung... weiterlesen
Erbrechtliches Gleichbehandlungsinstrument. Die Ausgleichungsregeln sind: Dispositiver Natur (Gestaltungsfreiheit des Erblassers; vorbehältlich Pflichtteilsrecht) Ausnahme (zwingender Charakter): ZGB 631 Abs. 2: Der Erblasser darf den Vorbezug nicht... weiterlesen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch;Art. 626 – 633 (Die Ausgleichung) Gesetzestexte » ZGB 626: Ausgleichungspflicht der Erben » ZGB 627: Ausgleichung bei Wegfallen von Erben » ZGB 628:... weiterlesen
Begriff: Erbrechtliche Ausgleichung Die Ausgleichung hat die Aufrechnung lebzeitiger Zuwendungen an einzelne Erben bei der Erbteilung kraft Erblasser-Anorderung oder kraft gesetzlicher Vermutung zum Gegenstand. Synonyme:... weiterlesen
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Muster Herabsetzungsanordnung Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei lebzeitiger Zuwendung (PDF, 46 KB) Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei Verfügung von Todes wegen (PDF, 29 KB)... weiterlesen
Überblick über die Herabsetzungsthemen Herabsetzungsanforderungen Allgemeines Herabsetzungssubjekte (ZGB 522 / ZGB 524) Herabsetzungsobjekte (ZGB 522) Herabsetzungsvoraussetzungen (ZGB 522 ff.) Verfügungen von Todes wegen Herabsetzung vs.... weiterlesen
Das Herabsetzungsrecht zeichnet sich aus durch Individualität Gesetz: Nach dem Berufungszeitpunkt (lebzeitig oder letztwillig) nach der Berufungsform (Testament oder Erbvertrag) nach der Berufungsart (Erbeinsetzung oder... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 533 Das Gesetz spricht von „Verjährung“; rechtsdogmatisch handelt es sich aber um eine sog. „Verwirkung“ Verwirkungsdauer und -beginn Relative Verwirkung 1 Jahr... weiterlesen
Als Teilaspekt des Erbteilungsverfahrens kann die Herabsetzung geltend gemacht werden im Rahmen des Erbteilungsprozesses (alleine nur bei Herabsetzungseinrede-Situation) eines auf die Herabsetzung beschränkten Verfahrens (Feststellung... weiterlesen
1. Herabsetzungsklage 2. Herabsetzungseinrede 3. Verzugszins 4. Herabsetzungs-Verwirkung... weiterlesen
Herabsetzung Korrektur Pflichtteilsverletzung und Durchsetzung Familienerbfolgeprinzip. Lebzeitige Zuwendungen und Verfügungen von Todes wegen. Herabsetzung von Zuwendungen nur, wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind: Vollzogene... weiterlesen
In ZGB 532 hat der Gesetzgeber eine Prioritätenfolge für die Herabsetzung stipuliert. Art. 532 ZGB III. Durchführung Der Herabsetzung unterliegen in erster Linie die Verfügungen... weiterlesen
ZGB 529 befasst sich mit den beim Tode des Erblassers fällig werdenden Versicherungsansprüchen, welche zugunsten eines Dritten begründet oder lebzeitig unentgeltlich auf einen Dritten übertragen... weiterlesen
ZGB 528 Abs. 1 betrifft den Umfang der Rückleistung bei Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen eines positiven, entgeltlichen Erbvertrages, in Bezug auf die Gegenleistungen des Erben an... weiterlesen
Der Erblasser kann zu Lebzeiten über sein Vermögen frei disponieren. Abgesehen von erwachsenenschutz-rechtlichen Massnahmen ist der Erbe gegen Verbrauch, Misswirtschaft und unentgeltliche Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten... weiterlesen
Der Pflichtteilserbe hat Anspruch auf einen unbeschwerten Pflichtteil. Eine Belastung seines Pflichtteils mit einer Nacherbeneinsetzung muss er sich nicht gefallen lassen. » Informationen zur Nacherben-Einsetzung... weiterlesen