Rechtsnatur
Erbrechtliches Gleichbehandlungsinstrument. Die Ausgleichungsregeln sind: Dispositiver Natur (Gestaltungsfreiheit des Erblassers; vorbehältlich Pflichtteilsrecht) Ausnahme (zwingender Charakter): ZGB 631 Abs. 2: Der Erblasser darf den Vorbezug nicht... weiterlesen