Begünstigungsabsicht des Erblasser
ZGB 629 Abs. 1 bildet eine lex specialis zu den allgemeinen Bestimmungen des Ausgleichungsrechts von ZGB 626 ff.: Bestätigung, dass Mehrempfänge ebenso ausgleichungspflichtig sind Anforderung... weiterlesen
ZGB 629 Abs. 1 bildet eine lex specialis zu den allgemeinen Bestimmungen des Ausgleichungsrechts von ZGB 626 ff.: Bestätigung, dass Mehrempfänge ebenso ausgleichungspflichtig sind Anforderung... weiterlesen
ZGB 628 ist gemäss Abs. 2 dispositiver Natur. Der Erblasser darf daher Anordnungen zur Ausgleichung treffen. Die Anordnungs-Begriffe sind: Ausgleichungsanordnung Positive Anordnung Art. 628 ZGB... weiterlesen
Grundsätzlich haben die gesetzlichen Erben gegenseitig alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser zugewendet hat: zu Lebzeiten auf Anrechung an ihren Erbteil. Art.... weiterlesen
Schweigt der Erblasser zum Thema der Ausgleichungspflicht, sind folgende gesetzlichen Vermutungen zu beachten: Gleichbehandlung von Ehegatte und Nachkommen Gleichbehandlung der Nachkommen unter sich Gleichbehandlung unter... weiterlesen
Ausgleichungsobjekte gemäss ZGB 626 Abs. 1 Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers Unentgeltliche Zuwendungen Ausgleichungsfälle von ZGB 626 Abs. 2 Heiratsgut und Ausstattungen Zuwendungen für die Existenzgründung,... weiterlesen
Grundsätze Ausgleichungsberechtigte(r) Ausgleichungsberechtigte Personen und deren Rechtsnachfolger Überlebender Ehegatte des Erblassers» umstritten, vgl. BGE 77 II 230; BGE 5A_141/2007, Erw. 9.2 Ausgleichungsverpflichteter Vorempfänger oder seine... weiterlesen
Ausgleichungsvoraussetzung bilden: Ausgleichungs-Subjekte Ausgleichungs-Objekte Ausgleichungspflicht Gesetz: Stillschweigen des Erblassers Gesetzliche Ausgleichungspflicht Ausgleichungsanordnung Erblasser: Ausgleichungsanordnung (positive Anordnung) Ausnahmen: Begünstigungsabsicht des Erblassers (ZGB 629 Abs. 1) Begünstigungsvermutung... weiterlesen
Gleichbehandlung der Erben (stillschweigende oder ausdrückliche Ausgleichungsanordnung) Bewusste Ungleichbehandlung (Ausgleichungsdispens) Vorbereitung der Erbteilung... weiterlesen
Erbrechtliches Gleichbehandlungsinstrument. Die Ausgleichungsregeln sind: Dispositiver Natur (Gestaltungsfreiheit des Erblassers; vorbehältlich Pflichtteilsrecht) Ausnahme (zwingender Charakter): ZGB 631 Abs. 2: Der Erblasser darf den Vorbezug nicht... weiterlesen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch;Art. 626 – 633 (Die Ausgleichung) Gesetzestexte » ZGB 626: Ausgleichungspflicht der Erben » ZGB 627: Ausgleichung bei Wegfallen von Erben » ZGB 628:... weiterlesen
Begriff: Erbrechtliche Ausgleichung Die Ausgleichung hat die Aufrechnung lebzeitiger Zuwendungen an einzelne Erben bei der Erbteilung kraft Erblasser-Anorderung oder kraft gesetzlicher Vermutung zum Gegenstand. Synonyme:... weiterlesen
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Muster Herabsetzungsanordnung Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei lebzeitiger Zuwendung (PDF, 46 KB) Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei Verfügung von Todes wegen (PDF, 29 KB)... weiterlesen
Überblick über die Herabsetzungsthemen Herabsetzungsanforderungen Allgemeines Herabsetzungssubjekte (ZGB 522 / ZGB 524) Herabsetzungsobjekte (ZGB 522) Herabsetzungsvoraussetzungen (ZGB 522 ff.) Verfügungen von Todes wegen Herabsetzung vs.... weiterlesen
Das Herabsetzungsrecht zeichnet sich aus durch Individualität Gesetz: Nach dem Berufungszeitpunkt (lebzeitig oder letztwillig) nach der Berufungsform (Testament oder Erbvertrag) nach der Berufungsart (Erbeinsetzung oder... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 533 Das Gesetz spricht von „Verjährung“; rechtsdogmatisch handelt es sich aber um eine sog. „Verwirkung“ Verwirkungsdauer und -beginn Relative Verwirkung 1 Jahr... weiterlesen
Als Teilaspekt des Erbteilungsverfahrens kann die Herabsetzung geltend gemacht werden im Rahmen des Erbteilungsprozesses (alleine nur bei Herabsetzungseinrede-Situation) eines auf die Herabsetzung beschränkten Verfahrens (Feststellung... weiterlesen
1. Herabsetzungsklage 2. Herabsetzungseinrede 3. Verzugszins 4. Herabsetzungs-Verwirkung... weiterlesen
Herabsetzung Korrektur Pflichtteilsverletzung und Durchsetzung Familienerbfolgeprinzip. Lebzeitige Zuwendungen und Verfügungen von Todes wegen. Herabsetzung von Zuwendungen nur, wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind: Vollzogene... weiterlesen
In ZGB 532 hat der Gesetzgeber eine Prioritätenfolge für die Herabsetzung stipuliert. Art. 532 ZGB III. Durchführung Der Herabsetzung unterliegen in erster Linie die Verfügungen... weiterlesen