Ausgleichungsvoraussetzung bilden:
- Ausgleichungs-Subjekte
- Ausgleichungs-Objekte
- Ausgleichungspflicht Gesetz:
- Ausgleichungsanordnung Erblasser:
Ausnahmen:
- Begünstigungsabsicht des Erblassers (ZGB 629 Abs. 1)
- Begünstigungsvermutung des Erblassers (ZGB 629 Abs. 2)
- Erziehungs- und Ausbildungskosten in üblichem Masse
- Gelegenheitsgeschenke
- Ausgleichungsdispens (negative Anordnung)
Keine Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge!
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 124 III 102, Erw. 4 und 5 = Pra 1998, Nr. 102) besteht keine gesetzliche Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge!
Ehegatte als ausgleichungsberechtigter Erbe?
Da die Ausgleichungsberechtigung des Ehepartners gegenüber ausgleichungspflichtigen Nachkommen umstritten ist, sollte sich der Erblasser überlegen, ob er in der schriftlichen Ausgleichungsordnung den Ehegatten als Ausgleichungsbegünstigen bezeichnet.
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