Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbschaftssteuer / Schenkun...
Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

Entstehung des Steueranspruchs

Erbschaftssteuer Steueranspruch-Entstehung = im Zeitpunkt des unentgeltlichen Vermögenserwerbs (Todestag des Erblassers). Ausnahmen vom Todeszeitpunkt des Erblassers für die Entstehung des Steueranspruchs: bei der Nacherbeneinsetzung wird... weiterlesen

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Objektive Steuerbefreiungen

Nebst den subjektiven Steuerbefreiungen und den Steuerfreibeträgen gibt es je nach Kanton unterschiedliche Ausnahmen vom Steuerobjekt! Bestimmte Sachverhalte werden von der Besteuerung ausgenommen: Zuwendungen von... weiterlesen

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Trust

Allgemein Ein Trust ist ein dreiseitiges Rechtsgebilde, bei dem der Errichter des Trusts („Settlor“) aufgrund einer Errichtungsurkunde („Trust Deed“) einer oder mehrerer Personen („Trustee“) einen... weiterlesen

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Auflagen und Bedingungen

Erfolgte die Schenkung unter Auflage (Verpflichtung zu einem bestimmten Tun) oder Bedingung (Eintritt eines bestimmten Ereignisses), können die Kosten und der Wert der Auflage oder... weiterlesen

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Rückfallklausel

Wird eine Rückfallklausel gemäss Art. 247 OR verabredet, infolge derer die Schenkung vor ableben des Beschenkten vor dem Schenker dahinfällt, könnte eine periodische Schenkungssteuer beim... weiterlesen

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Gemischte Schenkungen

Bei gemischten Schenkungen, d.h. wenn „eine entgeltliche Zuwendung mit einer unentgeltlichen verschmolzen ist“ (BGE 82 II 433), oder anders ausgedrückt, bei Rechtsgeschäften, die teils entgeltlich... weiterlesen

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Schenkungsgeschäfte

Der Schenkungssteuer unterliegen insbesondere: der Erbauskauf (Verzicht eines Erbberechtigten auf sein gesetzliches Erbrecht oder eine erbvertragliche Begünstigung gegen Zahlung einer Ab-findung, Art. 495 ZGB), Erbvorempfänge... weiterlesen

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Bestimmung des Nachlasses

AKTIVEN Zum Nachlass gehören alle vererbbaren Vermögenswerte sowie die ausgleichungspflichtigen Erbvorbezüge. Ansprüche, die erst mit dem Tod des Erblassers entstehen, fallen nicht in den Nachlass:... weiterlesen

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Gegenstand der Erbschaftssteuer

Gegenstand der Erbanfallsteuer ist jeder Vermögenserwerb von Todes wegen. » Allgemeines zur Erbanfallsteuer Zum Nachlass gehören alle vererbbaren Vermögenswerte sowie die ausgleichungspflichtigen Erbvorbezüge. Weiter fallen... weiterlesen

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Steuerobjekt

Unentgeltlicher Vermögenserwerb Steuerobjekt = unentgeltliche Vermögenserwerb bzw. Vermögensübergang (Nettovermögen, d.h. nach Abzug der damit zusammenhängenden Schulden vom Bruttovermögen). Kapitelübersicht Gegenstand der Erbschaftssteuer Allgemeines zur Erbanfallsteuer... weiterlesen

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Nachkommen

Vermögensanfälle an direkte Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen in den Kantonen: Zürich Luzern (je nach Gemeinden) Uri Obwalden Nidwalden Glarus Zug Fribourg... weiterlesen

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Ehegatten

Zuwendungen an den (überlebenden) Ehegatten sind steuerbefreit in den Kantonen: Zürich Bern Luzern Uri Obwalden Nidwalden Glarus Zug Fribourg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden... weiterlesen

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Steuersubjekt

Rechtsgüter Der Träger von Rechten und Pflichten aus dem Steuerverhältnis ist das Steuersubjekt. Steuerpflichtig ist der Empfänger des zugewendeten Vermögens. Der Wohnsitz der erwerbenden Person... weiterlesen

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Amts- und Rechtshilfe

Amtshilfe Amtshilfe ist die Hilfeleistung, welche eine Verwaltungsbehörde auf Ersuchen einer anderen leistet, um dieser die Durchführung ihrer Aufgaben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Weiterführende... weiterlesen

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Rechtsnatur und Steuerhoheit

Rechtsnatur Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Rechtsverkehrssteuern. Steuerhoheit Wohnsitzprinzip Die Steuerhoheit ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Gemeinde, eines Kantons oder eines Staates, von... weiterlesen