Amtliche Tätigkeit
Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen
Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen
Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden Voraussetzungen:... weiterlesen
Im Sinne der Staatshaftung können haftbar sein: Bund; Kantone; Gemeinden ; juristische Personen des öffentlichen Rechts; wie Stiftungen;Körperschaften; öffentlich-rechtliche (wie ETH, SBB, Suva, Nationalbank); privatrechtlich... weiterlesen
Zum Ersatz berechtigte Geschädigte können nebst Privaten auch das Gemeinwesen sein.... weiterlesen
Die Haftpflicht des Staates kann verschiedene Formen annehmen. Je nachdem, ob ausschliesslich der Staat oder aber der Beamte selbst haftet, sind bei der Erfüllung der... weiterlesen
Das Gemeinwesen kann bei widerrechtlichen Schädigungen Dritter wie folgt haften: öffentlich-rechtliche Staatshaftung privatrechtliche Staatshaftung Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob der Staat bei der... weiterlesen
Legalitätsprinzip In Übereinstimmung mit dem sogenannten Legalitätsprinzip besteht ein Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens nur, wenn bzw. soweit ein Gesetz dies vorsieht. Nebeneinander von... weiterlesen
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Gegenstand Grundlage Beschreibung Rechtsträger FusG 2 lit. a Abstrakte Bezeichnung aller Rechtsformen Gesellschaften FusG 2 lit. b Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften (ohne Vorsorgeeinrichtungen)... weiterlesen
In Europa bieten derzeit folgende Versicherer D&O-Versicherungen an: Abraxas Insurance Swiss Underwriting Center Tödistrasse 48 CH-8022 Zürich Tel: 044 206 40 08 Fax: 044 206... weiterlesen
Organe sollten nicht auf Regressansprüche gegen Mitorgane zu Lasten des Versicherers verzichten. Ein trotzdessen erfolgter Verzicht kann Folgen zeitigen (Leistungsreduktion, Schadenersatz etc.).... weiterlesen
Die Versicherer sehen Selbstbehalte vor, und zwar Selbstbehalte zu Lasten des versicherungsnehmenden Unternehmens der Organpersonen. Meistens werden Selbstbehalte individuell festgesetzt. Der Standardselbstbehalt beträgt in der... weiterlesen
Die Versicherungsnehmerin und/oder die Organe und Kadermitarbeiter haben das Schadenereignis meist innert bestimmter Frist, nach VVG binnen 2 Jahren, dem Versicherer anzuzeigen.... weiterlesen
Viele Versicherer verlangen, dass die Versicherungsnehmerin Veränderungen, die eine Reflex auf den Versicherungsvertrag und seine Deckung haben, zu melden sind.... weiterlesen
Die D&O-Versicherungen sind meistens befristet, eventuell mit Verlängerungsoption automatischer Vertragsverlängerung. Grundsätzlich müssen schädigendes Ereignis und Schadensgeltendmachung während der Versicherungsdauer stattfinden. Ausnahmen: siehe Deckungs-Erweiterungen – sachlich... weiterlesen
Auch bei D&O-Versicherungen gibt es Deckungsausschlüsse. Dabei wird differenziert zwischen: Allgemeinen Deckungs-Ausschlüssen: Eigenschaden-Ausschluss (D&O-Versicherung ist keine Kaskoversicherung) je Versicherer unterschiedlich, von Ausschluss über Teilersatz bis... weiterlesen
Bei entsprechender Versicherungsvertrags-Abrede können in die Deckung mit einbezogen werden: Personell mitangeklagte Mitarbeiter Ehegatten, Erben und Vertreter der beklagten Organe und Kadermitarbeiter mitversicherte Tochtergesellschaften, deren... weiterlesen
Personenkreis Der Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge Klagen folgender Kläger: Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin Dritte Behörden infolge Gesetzesverletzungen Aktionäre im Namen der Gesellschaft Grossaktionäre (major shareholders) Minderheitsaktionäre... weiterlesen
Die D&O-Deckung gilt in der Regel für alle exekutiven Organe (strategische und operative Führungsebene), nämlich: Mitglieder des Verwaltungsrates Mitglieder der Geschäftsleitung Höhere leitende Angestellte, welche... weiterlesen
Grundsätzlich geniessen die Organe und das Kader der Versicherungsnehmerin Versicherungsschutz. Ist eine Muttergesellschaft Versicherungsnehmerin, so gilt die Deckung auch für: Tochtergesellschaften Mindestbeteiligung ev. automatische Versicherungsdeckung... weiterlesen