Abgrenzung
Die AHV-Haftung nach AHVG 52 ist von folgenden Verantwortlichkeiten zu unterscheiden: Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers Haftung der Sozialversicherungsgesellschaft Haftung der Organe der Vorsorgeeinrichtungen Strafrechtliche Verantwortlichkeit... weiterlesen