Nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil
Verlässt der Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig, entstehen dem Vermieter nicht leicht wieder gutzumachende Nachteile: er kann über das Mietobjekt nicht verfügen und dieses damit... weiterlesen
Verlässt der Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig, entstehen dem Vermieter nicht leicht wieder gutzumachende Nachteile: er kann über das Mietobjekt nicht verfügen und dieses damit... weiterlesen
Verbleibt der Mieter auch nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach dem Rückgabezeitpunkt im Mietobjekt, wird der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe verletzt und auch sein... weiterlesen
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter einen Anspruch auf Rückgabe des Mietobjekts (Hauptanspruch). Die Ausweisung ist eine Leistungsmassnahme, der Mieter wird zu einer bestimmten... weiterlesen
Wird eine Ausweisung im summarischen Verfahren beantragt, muss der Vermieter die Voraussetzungen einer Ausweisung nach ZPO 257 beweisen (Rückgabeanspruch). Die Voraussetzungen für die superprovisorische Anordnung... weiterlesen
Der Vermieter kann unter bestimmten Voraussetzungen das Ausweisungsgesuch vor Eintritt der Rückgabeverpflichtung des Mieters stellen. Dieses Gesuch wird als vorsorgliche Massnahme (ZPO 261 ff.) beantragt... weiterlesen
Im summarischen Ausweisungsverfahren gestützt auf ZPO 257 kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf eine vorsorgliche Massnahme stellen mit dem Begehren, dass der... weiterlesen
Der Summarrichter heisst das Ausweisungsbegehren entweder gut und befiehlt dem Mieter das Mietobjekt i.d.R. unverzüglich zu räumen und zu verlassen, oder, wenn die Voraussetzungen nicht... weiterlesen
Einer Ausweisung eines Mieters im summarischen Verfahren gestützt auf eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug (OR 257d) steht ein allfälliges vom Mieter eingeleitetes Schlichtungsverfahren (Kündigungsanfechtung, Erstreckungsbegehren)... weiterlesen
Der Mieter kann im Ausweisungsverfahren vor dem Summarrichter Einreden und Einwendungen erheben. Mit seinen Einreden oder Einwendungen kann der Mieter allenfalls erreichen, dass die Rechtslage... weiterlesen
Das Ausweisungsgesuch wird direkt beim Gericht gestellt, ein vorgängiges Schlichtungsverfahren ist nicht vorgeschrieben (ZPO 198 lit. a). Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach kantonalem Recht.... weiterlesen
Der Vermieter bzw. Eigentümer muss seinen Rückgabeanspruch beweisen, da nicht darauf vertraut werden kann, dass der Mieter den Anspruch anerkennt. Aufgrund der Beweismittelbeschränkung im summarischen... weiterlesen
Damit ein Ausweisungsbegehren im summarischen Verfahren (Rechtsschutz in klaren Fällen, ZPO 257) Aussicht auf Erfolg hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sachverhalt sofort beweisbar oder... weiterlesen
Die Ausweisung eines Mieters im summarischen Verfahren gestützt auf ZPO 257 eignet sich für besonders klare Fälle. Es eignet sich nicht in unklaren Fällen und... weiterlesen
Aus zeitlichen Gründen und auch aus Kostengründen ist die Ausweisung eines Mieters wenn immer möglich im summarischen Verfahren gestützt auf ZPO 257 zu beantragen. Das... weiterlesen
Summarisches Verfahren Ordentliches Ausweisungsverfahren Vorteile Schnelles, unkompliziertes Verfahren Schnelle Verfügbarkeit über Mietobjekt Tiefere Gerichtskosten Nachteile Beweis der relevanten tatsächlichen Verhältnisse mit Urkunden Risiko Nichtgelingen des... weiterlesen
Summarisches Ausweisungsverfahren Im summarischen Ausweisungsverfahren werden die Gerichtskosten der unterliegenden Partei auferlegt und sie wird verpflichtet, der obsiegenden Partei eine Parteientschädigung zu bezahlen, wenn eine... weiterlesen
Summarisches Verfahren Abgestellt wird auf den durch die Verzögerung der Räumung und Rückgabe des Mietobjekts entstehenden Schaden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausweisung gestützt auf... weiterlesen
Das Gericht kann sowohl im ordentlichen Ausweisungsverfahren als auch im summarischen Verfahren (ZPO 257) sowie bei der vorsorglichen Ausweisung (ZPO 257 u. 261 ff.) auf... weiterlesen
Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis für unbewegliche Sachen sind die Gerichte am Ort des Mietobjekts zwingend örtlich zuständig (ZPO 33).... weiterlesen
Die Ausweisung kann entweder im summarischen Ausweisungsverfahren oder im ordentlichen Ausweisungsverfahren beantragt werden. Das summarische Ausweisungsverfahren ist nur zielführend, wenn ein klarer Fall vorliegt (sofort... weiterlesen