Mögliche Konstellationen bei internationalen Arbeitsverhältnissen
ARBEITNEHMER Wohnsitz im Ausland Arbeitgeber in der Schweiz arbeitet in der Schweiz » Fallgruppe 4 arbeitet in der Schweiz und im Ausland » Fallgruppe 6... weiterlesen
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BRÜHWILER JÜRG, Einzelarbeitsvertrag, Kommentar zu den Art. 319-343 OR, 3. Auflage, Basel 2014. BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT (BAG) / SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN... weiterlesen
BÄCHLER FRANZISKA, Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern in Banken, Diss. Zürich, Zürich 2012. CEROTTINI ERIC, Le droit aux vacances, Diss. Lausanne, Lausanne 2001. CRAMER CONRADIN,... weiterlesen
Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile. Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die Rettung fortführungsfähiger Unternehmenssubstanz. Durch den Einsatz einer Auffanggesellschaft... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur zur erbrechtlichen Ausgleichung ABT DANIEL, Die Ungültigkeitsklage im schweizerischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung von Zuwendungen an Vertrauenspersonen, Diss. Basel, Basel 2002 = BStR... weiterlesen
Rechteübertragung Für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen,... weiterlesen
Hohe Aufmerksamkeit Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision. Keine Generalklausel... weiterlesen
Dienst-Computerprogramme Grundsätze: Urheberrecht entsteht in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers ist in URG 17... weiterlesen
Dienstwerke Grundsätze: Urheberrecht entsteht nur in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers fehlt damit. Der... weiterlesen
Diensterfindungen und -design Voraussetzungen: In Ausübung der dienstlichen Tätigkeit (> Es ist nicht erforderlich, dass die schöpferische Leistung während der vertraglichen Arbeitszeit oder am Arbeitsplatz... weiterlesen
Die arbeitsrechtliche Zuordnung von immaterial-güterrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen kann differenziert werden in: Erfindungen und Designs Werke der Literatur und Kunst und deren Darbietung Computerprogramme... weiterlesen
Recht am Arbeitsergebnis Die Rechte am Arbeitsergebnis werden nach Arbeitsrecht in der Regel dem Arbeitgeber zugeordnet. Sofern und soweit das Arbeitsergebnis nicht direkt beim Arbeitgeber... weiterlesen
Diensterfindung Als Diensterfindung wird diejenige Erfindung definiert, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und kumulativ in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erzielt. Gelegenheitserfindung Eine... weiterlesen
Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 321b Art. 332 Art. 332a Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV) Relativ-zwingendes Recht Die Bestimmung zur Vergütung des Arbeitnehmers bei Gelegenheitserfindungen... weiterlesen
Personalabbau / Sozialplan Bei einem gross angelegten Personalabbau mit Kündigungen ist stets zu prüfen, ob eine Sozialplanpflicht nach OR 335h ff. besteht. In dieser Kommentierung... weiterlesen
Arbeitnehmererfindungen werden differenziert in Diensterfindungen, Gelegenheitserfindungen und freie Erfindungen. Die Zuordnung ist abhängig von Erfindungsart und –zeitpunkt sowie Relation zur arbeitsrechtlichen Funktion im Betrieb. Auf... weiterlesen
Muster einer Hausordnung Muster: Hausordnung (PDF, 63 KB) Muster einer Outdoor Order Muster: Outdoor Order (PDF, 19 KB)... weiterlesen
Beschwerde beim Vermieter (mit Vorteil per Einschreiben) Fristansetzung, dass Vermieter aktiv wird Klage bei der zuständigen Schlichtungsbehörde... weiterlesen