Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 9

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend zu beachten... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 8

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 7

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 6

CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 5

CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 4

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x   Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 3

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber  x   Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 2

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x   Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen

Mieterstreckung

Dauer der Erstreckung

bei Wohnräumen maximal vier Jahre bei Geschäftsräumen maximal sechs Jahre entscheidet das Gericht über die Erstreckung, hat es eine bestimmte Dauer auszusprechen (vgl. BGE  4A_318/2008... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 1

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x   Schweizer Recht Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer... weiterlesen

Arbeitgeberfürsorge

Literatur

BRÜHWILER JÜRG, Einzelarbeitsvertrag, Kommentar zu den Art. 319-343 OR, 3. Auflage, Basel 2014. BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT (BAG) / SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN... weiterlesen

Aufhebungsvereinbarung

Literatur

BÄCHLER FRANZISKA, Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern in Banken, Diss. Zürich, Zürich 2012. CEROTTINI ERIC, Le droit aux vacances, Diss. Lausanne, Lausanne 2001. CRAMER CONRADIN,... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Einleitung zur Auffanggesellschaft

Auffanggesellschaft = Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile. Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die... weiterlesen

Ausgleichung

Literatur

Empfehlenswerte Literatur zur erbrechtlichen Ausgleichung ABT DANIEL, Die Ungültigkeitsklage im schweizerischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung von Zuwendungen an Vertrauenspersonen, Diss. Basel, Basel 2002 = BStR... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Vollzug bei Entlassung

Rechteübertragung Für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen,... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Vertragsredaktion

Hohe Aufmerksamkeit Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision. Keine Generalklausel... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Computerprogramme

Dienst-Computerprogramme Grundsätze: Urheberrecht entsteht in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers ist in URG 17... weiterlesen