Materialien
Bundesamt für Justiz, Erläuternder Bericht zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutz-gesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz, 21. Dezember 2016.... weiterlesen
Bundesamt für Justiz, Erläuternder Bericht zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutz-gesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz, 21. Dezember 2016.... weiterlesen
Das erste Datenschutzgesetz des Bundes (Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19.06.1992) ist am 01.06.1993 in Kraft getreten. Es folgten verschiedene Teilrevisionen. Der Bundesrat (BR) fasste... weiterlesen
Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19.06.1992 (Datenschutzgesetz ((DSG); SR 235.1), revidiert am 25.09.2020 (in Kraftsetzung per 01.09.2023) Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz vom 14.06.1993... weiterlesen
– nDSG 67 – Staatsverträge betreffend die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden (lit. a) Internationale Zusammenarbeit durch den EDÖB Staatsverträge betreffend die gegenseitige Anerkennung eines angemessenen... weiterlesen
Die Bearbeitung von Personendaten darf vertraglich oder durch die Gesetzgebung einem Auftragsbearbeiter übertragen werden, wenn (vgl. nDSG 9 Abs. 1): die Daten so bearbeitet werden,... weiterlesen
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften (DSG 4 Abs. 1). Von seiner Aufsicht ausgenommen sind (vgl. DSG 4 Abs.... weiterlesen
Das DSG umschreibt die Begriffe wie folgt: Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen (nDSG 5 lit. a); betroffene... weiterlesen
Private Verantwortliche können einen Datenschutzberater ernennen (vgl. DSG 10 Abs. 1 – 4): als Anlaufstelle für betroffene Personen und Behörden, die in der Schweiz für... weiterlesen
Datenschutz = Schutz von Privatpersonen vor Beeinträchtigungen ihrer Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen... weiterlesen
Trotz dynamischen Umfelds unserer Informationsgesellschaft hat sich am Grundanliegen des Persönlichkeitsschutzes, wie es vom Gesetzgeber im Datenschutzgesetz (DSG), in den 1980er-Jahren konzipiert und 1993 in... weiterlesen
Die Personendatenbeschaffung und der Bearbeitungszweck müssen erkennbar sein (vgl. nDSG 6 Abs. 4). Die Datenbeschaffung soll für die betroffenen Personen transparent gemacht werden. Von einer... weiterlesen
Der Datenverarbeiter hat dafür zu sorgen, dass die bearbeiteten Personendaten richtig sind (vgl. DSG 6 Abs. 5). Dabei ist zu berücksichtigen: Alterung der Daten Regelmässige... weiterlesen
Personendaten sind durch angemessene technische oder organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen (vgl. DSG 8). Beispiel: Gefahr von Daten-Hacking Angesichts der Datenbearbeitungs-Automatisierung ist der... weiterlesen
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass die Datenbearbeitung für den konkreten Bearbeitungszweck objektiv geeignet und erforderlich ist. Die Beurteilung ist vom Einzelfall und vom konkreten... weiterlesen
Die Personendaten dürfen nur für den bei der Beschaffung angegebenen Zweck oder den Zweck, der aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist, bearbeitet werden... weiterlesen
Die Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden (vgl. aDSG 4 Abs. 1). An einer rechtmässigen Bearbeitung fehlt es, wenn die Bearbeitung einer rechtlich verbindlichen Regulierung,... weiterlesen
Die Bearbeitung von Personendaten hat nach Treu und Glauben zu erfolgen (vgl. nDSG 6 Abs. 2). Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordert einen fairen... weiterlesen
Das DSG enthält persönliche, sachliche und räumliche Geltungsbereiche (vgl. DSG 2 f.): Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (vgl. DSG 2) Das DSG gilt für die Bearbeitung... weiterlesen
Die Bestimmungen von DSG 4 – 11a enthalten Normen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Bundesorgane gelten und das zentrale Recht auf Auskunft der... weiterlesen
Das DSG enthält diverse Grundsätze, die die rechtskonforme Datenbearbeitung bestimmen: Grundsatz der Rechtmässigkeit Grundsatz von Treu und Glauben Grundsatz der Verhältnismässigkeit Grundsatz der Zweckbindung Grundsatz... weiterlesen